WICHTIGE FAKTOREN FÜR DIE ZUCHTZULASSUNG IHRES HUNDES

Der DRC ist als Mitgliedsverein des VDH auch bei der Festschreibung seiner Zuchtzulassungsvoraussetzungen den Bestimmungen der VDH-Zuchtordnung unterworfen. Die dort verankerten Regelungen bilden die Mindestvoraussetzungen ab, die von den angeschlossenen Rasse-Zuchtvereinen in ihre Zuchtordnungen übernommen werden müssen. Nach der VDH-Zuchtordnung dürfen nur gesunde, verhaltenssichere und rassetypische Hunde zur Zucht zugelassen und eingesetzt werden.

 

Die konkrete Ausgestaltung der Vorschriften, die zur Erreichung der vom VDH formulierten Grundsätze notwendig sind, obliegt dem jeweiligen Rasse-Zuchtverein, der auch berechtigt ist, in seiner Zuchtordnung Bestimmungen aufzunehmen, die über die vom VDH geforderten Kriterien hinausgehen.

 

Dem entsprechend hat der DRC die Voraussetzungen für die Erteilung einer Zuchtzulassung und die Kriterien für die Welpenaufzucht – vom geplanten Deckakt über die Geburt bis hin zur Abgabe der Welpen an die neuen Besitzer – in seinen Zuchtordnungen und der Zwingerordnung festgelegt.

 

Die Zwingerordnung enthält allgemein für alle vom DRC betreuten Retrieverrassen gültige Bestimmungen im Zusammenhang mit der Zucht. In den verschiedenen Rasse-Zuchtordnungen sind die Regelungen enthalten, die für jeweilige Retrieverrasse gelten und die rassespezifischen Besonderheiten berücksichtigen.

AUSFÜHRLICHE ERLÄUTERUNGEN ZUR VORAUSSETZUNG ZUR ZUCHTZULASSUNG FINDEN SIE IN DER JEWEILIGEN RASSE-ZUCHTORDNUNG

1. Grundsätzliches und Formelles

NUR MIT DRC-MITGLIEDSCHAFT UND VDH-ANERKANNTER AHNENTAFEL

Im DRC können nur Retriever mit einer vom VDH anerkannten Ahnentafel zur Zucht zugelassen werden, deren Eigentümer ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und Mitglied im DRC sind. Diese Regelung gilt für alle für einen Hund eingetragenen Eigentümer. Sofern ein Hund im gemeinsamen Eigentum mehrerer DRC-Mitglieder steht, muss durch eine gemeinsame schriftliche Erklärung aller eingetragenen Miteigentümer ein Zuchtverantwortlicher für den Hund benannt werden, der dann alle im Zusammenhang mit der Beantragung einer Zuchtzulassung und der späteren Zuchtverwendung notwendigen Erklärungen im Namen der gesamten Eigentümergemeinschaft abgibt.

 

Retriever, die nicht im DRC gezüchtet wurden, müssen vor der Erteilung einer Zuchtzulassung in das DRC-Zuchtbuch übernommen werden.

Ein Antrag auf Zuchtbuchübernahme kann für im Ausland gezüchtete Retriever mit einer FCI-Ahnentafel oder für Golden Retriever mit einer Ahnentafel des GRC e. V. oder für Labrador-Retriever mit einer Ahnentafel des LCD e. V. mit unter Einsendung der original Ahnentafel zusammen mit einem formlosen Antrag auf Übernahme des Hundes in das DRC-Zuchtbuch direkt an die DRC-Geschäftsstelle gestellt werden.

 

Die gleichzeitige Zulassung eines Retrievers zur Zucht in mehreren Retriever-Zuchtvereinen des VDH ist nicht zulässig. Deckrüden, die eine Zuchtzulassung z. B. im GRC e. V., im LCD e. V. oder in einem ausländischen FCI-Zuchtverein besitzen, können – unter den in der DRC-Zuchtordnung für die jeweilige Retrieverrasse genannten Bedingungen – auch für im DRC zur Zucht zugelassene Hündinnen eingesetzt werden.

Für Retriever-Hündinnen, die in einer DRC-Zuchtstätte zur Zucht eingesetzt werden, muss eine Zuchtzulassung des DRC vorliegen.

  • Zuchtzulassungen können nur erteilt werden, wenn alle eingetragenen Eigentümer des Hundes DRC-Mitglied sind und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
  • Für den Hund muss eine DRC-Ahnentafel oder eine Bescheinigung über die Übernahme in das DRC-Zuchtbuch vorliegen.
  • Ein Hund darf nur in einem VDH-Verein zur Zucht zugelassen werden.
2. Gesundheitliche Aspekte

DIE GESUNDHEIT DES ZUCHTHUNDES – EIN GRUNDPFEILER DER ZUCHT

Der DRC ist bei der Festschreibung seiner Zuchtzulassungsvoraussetzungen den Bestimmungen der VDH-Zuchtordnung unterworfen, die – nicht nur in Bezug auf geforderte Gesundheitsuntersuchungen – bestimmte Rahmenbedingungen setzt. Über diese Mindestanforderungen hinaus sind in den Zuchtordnungen der verschiedenen vom DRC betreuten Retrieverrassen zwingend Befunde klinischer Untersuchungen für bestimmte Gesundheitsparameter als Voraussetzung für die Erteilung der Zuchtzulassung gefordert.

Darüber hinaus werden für die verschiedenen Rassen unterschiedliche in der jeweiligen Zuchtordnung definierte Gentests als Zuchtzulassungsvoraussetzungen verlangt.

Nähere Informationen zu den hier besonders im Fokus stehenden Gesundheitsthemen erhalten Sie unter der Rubrik „Die Gesundheit“ im Kapitel „Gesundheit und Zucht“ auf dieser Homepage.

 

Neben den zwingend vorgeschriebenen Nachweisen für die Gesundheit der zur Zucht eingesetzten Hunde werden viele Retriever durch Züchter und Retrieverbesitzer freiwillig auf weitere mögliche Erkrankungen und Anlagen untersucht und getestet. Die Ergebnisse dieser freiwilligen Untersuchungen und Gentests werden im Datensatz des untersuchten Hundes in der Datenbank auf dieser Homepage veröffentlicht und stehen so allen Züchtern für ihre Zuchtplanung jederzeit zur Verfügung.

2.1 Hüftgelenks- / Ellenbogendysplasie

GESUNDE HÜFTGELENKE UND ELLENBOGEN – BEFUNDE FÜR HD UND ED

Für eine Zuchtzulassung müssen für jeden Retriever Befunde des vom DRC bestellten Gutachters für HD und ED vorliegen. In der Zuchtordnung für die jeweilige Retrieverrasse ist geregelt, bei welchen HD- und ED-Einstufungen Zuchtzulassungen – ggf. mit einer entsprechenden Auflage für den Paarungspartner – ausgestellt werden können und welche Befunde den Hund generell von der Verwendung zur Zucht ausschließen.

Gutachten für HD und ED – wie geht das?

2.2 Augenuntersuchungen

NUR BEFUNDE VON ANERKANNTEN AUGENGUTACHTERN WERDEN AKZEPTIERT

In den Zuchtordnungen für die vom DRC betreuten Retrieverrassen ist die klinische Untersuchung auf das Vorliegen bestimmter möglicher Augenerkrankungen als Zuchtzulassungsvoraussetzung vorgeschrieben.

Die Zuchtordnungen regeln für die jeweilige Retrieverrasse weiterhin, in welchem zeitlichen Abstand vor einem geplanten Deckakt diese Augenuntersuchung wiederholt werden muss, wenn der Hund tatsächlichen zur Zucht eingesetzt wird.

 

Die Untersuchung wird vom DRC e. V. nur dann akzeptiert, wenn sie von einem Tierarzt durchgeführt wurde, der hierfür speziell qualifiziert und vom DRC als Gutachter für Augenerkrankungen anerkannt ist. Entsprechende Informationen über zugelassene Augengutachter finden Sie über den nebenstehenden Button „DRC-anerkannte Augenärzte“.

Das notwendige Augenuntersuchungsformular, auf dem der Augengutachter die Ergebnisse der Untersuchung protokolliert, ist bei den hier aufgeführten anerkannten Tierärzten vorrätig. Der ausgefüllte Befundbogen wird Ihnen nach der Augenuntersuchung direkt vom Augengutachter übergeben, der das Ergebnis der Untersuchung auch an die DRC-Geschäftsstelle übermittelt.

 

Der Augengutachter stellt bei der Untersuchung fest, ob Anzeichen dafür vorliegen, dass Ihr Retriever z. B. an einer progressiven Retinaatrophie (PRA), einer Retinadysplasie (RD) oder einer hereditäten Cataract (HC) erkrankt ist. Die Untersuchung verursacht dem Hund keine Schmerzen, eine Narkose ist nicht erforderlich. Vor der Untersuchung wird lediglich durch Augentropfen die Pupille weit gestellt, damit der Gutachter auch den Augenhintergrund untersuchen kann.

 

Nähere Informationen zu den hier besonders im Fokus stehenden möglichen Augenerkrankungen erhalten Sie unter „Gesundheit und Zucht“.

DRC-Anerkannte Augenärzte

2.3 Ergänzende Gesundheitsuntersuchungen

WEITERGEHENDER GESUNDHEITS-CHECK FÜR DEN ZUCHTHUND

Neben den beschriebenen Pflichtuntersuchungen auf HD, ED und Augenerkrankungen werden von vielen Züchtern und Retrieverbesitzern weitergehende klinische Untersuchungen auf mögliche Erkrankungen, wie z. B. die degenerative Störung der Knorpelbildung in den Gelenken (OCD), die Patellaluxation, oder die Überprüfung der korrekten Herzfunktion durch Herzultraschall durchgeführt. Die Ergebnisse dieser freiwilligen Untersuchungen, die nicht als zwingende Voraussetzungen für die Erteilung einer Zuchtzulassung gefordert sind, fließen in die Hunde-Datenbank des DRC mit ein und bieten so den Züchtern weitere wichtige Informationen für ihre Wurfplanungen.

 

Informationen zu den für die jeweilige Retrieverrasse sinnvollen weitergehenden Untersuchungen erhalten Sie bei den Mitgliedern der für die jeweilige Rasse zuständigen Zuchtkommission.

2.4 DNA-Profil und Gentests

IDENTITÄTSNACHWEIS UND ÜBERPRÜFUNG GENETISCHER ANLAGEN

Verbunden mit der Erstellung eines DNA-Profils ist die Einlagerung einer Blutprobe für jeden im DRC zur Zucht zugelassenen Hund. Das DNA-Profil dient der Identitätsfeststellung und stellt sozusagen den genetischen Fingerabdruck des Hundes dar. Die Firma Certagen führt die DNA-Bank für die DRC-Hunde. Darüber besteht z. B. auch die Möglichkeit, die aus der Blutprobe isolierte DNA der Retriever – mit der Zustimmung des jeweiligen Hundebesitzers – für Forschungsprojekte zu erblichen Erkrankungen und der Entwicklung weiterer Gentests zur Verfügung zu stellen.

Mit der Einlagerung der Blutprobe wird für den Retrieverbesitzer die Möglichkeit geschaffen, zu jeder Zeit die Durchführung weiterer Gentests in Auftrag zu geben, die dazu dienen, die genetische Disposition des Hundes für bestimmte Merkmale zu ermitteln.

 

Detaillierte Informationen zum Ablauf des Verfahrens zur Erstellung von DNA-Profilen und der Beauftragung von Gentests für verschiedene Eigenschaften bzw. Anlagen finden Sie unter dem Button „Mehr Informationen zur DNA-Analyse“.

2.4.1 DNA-Profil – der genetische Fingerabdruck Ihres Hundes

 

Die Erstellung eines DNA-Profils für alle Retrieverrassen für jeden Hund erforderlich, der im DRC zur Zucht zugelassen werden soll.

Der DRC hat mit der Firma Certagen GmbH (VHL Genetics) in 53359 Rheinbach einen Vertrag geschlossen, durch den DRC-Mitglieder zu vergünstigten Konditionen mit ihrem eigenen Hund, sowie Besitzer eines Hundes aus DRC-Zucht (auch Nicht-DRC-Mitglieder), an dem DNA-Programm teilnehmen können. Für die Erlangung einer DRC-Zuchtzulassung sind die Erstellung des ISAG-2020 Profils und die Einlagerung von DNA-Material ausschließlich bei Certagen vorgeschrieben.

Um ein DNA-Profil für Ihren Hund erstellen und eine DNA-Probe einlagern zu lassen, können Sie hier unter „Auftragsformular Genotypisierung“ ein Formular zur entsprechenden Beauftragung downloaden.

Nachdem eine EDTA-Blutprobe vom Tierarzt (mindestens 1mL) oder ein Schleimhautabstrich durch einen DRC-Zuchtwart, einen DRC-Formwert/Spezialzuchtrichter oder einen Tierarzt mittels Backenabstrichs entnommen wurde, wird diese zusammen mit dem Formular an CERTAGEN übersandt. 

Die Grunddaten der untersuchten Hunde werden in der DNA-Bank aufgenommen. Der DRC wird durch CERTAGEN automatisch über die Erstellung des DNA-Profils und die Einlagerung der DNA-Probe für Ihren Hund informiert.

Der Befund mit den Ergebnissen zum ISAG 2020 wird vom Partnerlabor an den Auftraggeber vorab per Mail versendet und zusätzlich signiert per Post zugestellt.

2.4.2 Gentests – Feststellung der genetischen Prädisposition

 

Für verschiedene Retrieverrassen sind Gentests für bestimmte Merkmale als Voraussetzung für eine Zuchtzulassung in den rassespezifischen Zuchtordnungen definiert.

Diese für die Beantragung einer Zuchtzulassung obligatorischen Gentests können, ebenso wie weitere Gentests für verschiedene mögliche Erkrankungen und Merkmale, zu den entsprechend vergünstigten Konditionen im Rahmen des DNA-Programms bei Certagen, auch in Form von auf die jeweilige Rasse zugeschnittenen Paketen in Auftrag gegeben werden. Die Beauftragung kann entweder zeitgleich mit der Erstellung eines DNA-Profils oder auch zu jedem späteren Zeitpunkt anhand der eingelagerten DNA-Probe erfolgen.

Die Ergebnisse und laut der jeweiligen Zuchtordnung vorgeschriebenen Gentests werden im Rahmen dieses Programms direkt von Certagen an den DRC zur Aufnahme in die DRC-Datenbank übermittelt.

Die beauftragen Gentests werden von Certagen durchgeführt. Die Übermittlung der Ergebnisse und die Vorkassen-Rechnungsstellung für die Durchführung der Tests an den Hundeeigentümer erfolgt direkt über Certagen.

Infobox CERTAGEN Auftrag DNA-Profil und Gentests

Mittels dieses Formulars bestätigt der Probennehmer durch seine Unterschrift die Übereinstimmung der Chipnummer mit den Angaben auf der Original-Ahnentafel Ihres Hundes, die Sie zur Probenentnahme dem Tierarzt bzw. dem DRC-Zuchtwart oder dem DRC-Formwert-/Spezialzuchtrichter vorlegen müssen.
Ohne die Unterschrift des Probennehmers, mit der dieser auch die eindeutige Zuordnung der Blutprobe oder des Schleimhautabstriches zu dem bestimmten Hund bestätigt, und ohne die Unterschrift des Hundeeigentümers auf dem Formular kann weder die Erstellung eines DNA-Profils noch die Durchführung eines Gentests erfolgen.

Informationen zur DNA-Analyse

3. Formwertbeurteilung

BEURTEILUNG DES EXTERIEURS UND DES GANGWERKES

Für eine Zuchtzulassung müssen alle Retriever im DRC bei einer Formwertbeurteilung vorgestellt werden, bei der ein Formwertrichter das äußere Erscheinungsbild, das Gebiss und das Gangwerk des Hundes beurteilt und die Widerristhöhe des Hundes misst. Mit dieser Beurteilung wird festgestellt, ob der Hund dem Rassestandard entspricht. Für die Teilnahme an der Formwertbeurteilung ist für jede Retrieverrasse ein Mindestalter des Hundes in der jeweiligen Zuchtordnung festgelegt.

 

Damit der Richter Ihren Hund beurteilen kann, sollte er daran gewöhnt sein, von fremden Menschen angefasst und abgetastet zu werden. Auch die Kontrolle des Gebisses erfordert die Kooperation des Hundes, weil der Formwertrichter dazu den Fang des Hundes öffnen und dem Hund ins Maul schauen muss, ähnlich wie es der Tierarzt bei jeder Routineuntersuchung des Hundes macht.

 

Für die Beurteilung des Gangwerkes werden Sie vom Richter aufgefordert, mit Ihrem Hund zu laufen. Der Hund sollte dazu in der Lage sein, über eine bestimmte kurze Strecke angeleint neben Ihnen im Trab zu laufen.

 

Den für die jeweilige Rasse geltenden internationalen Rassestandard finden Sie unter der Rubrik „Die 6 Retrieverrassen im Überblick".

Alle Termine

4. Prüfungen

ANLAGEN UND LEISTUNG – EIN WEITERER PARAMETER DER ZUCHTTAUGLICHKEIT

Neben den gesundheitlichen Aspekten und dem rassetypischen Erscheinungsbild werden auch in Bezug auf die Wesensfestigkeit und die Arbeitsanlagen Anforderungen an einen Retriever gestellt, wenn er im DRC zur Zucht eingesetzt werden soll.

Vom DRC werden verschiedene Prüfungen angeboten, in denen die Anlagen eines Hundes festgestellt oder bestimmte in der jeweiligen Prüfungsordnung definierte Leistungen abgefragt werden. Das angebotene Prüfungsspektrum wird grob in zwei Bereiche unterteilt, die sich auf dieser Homepage unter den Bezeichnungen „Jagdwesen“ und „Leistungswesen“ wiederfinden. Dabei werden im Bereich des Jagdwesens die jagdlichen Prüfungen angeboten und im Bereich Leistungswesen die Prüfungen, die außerhalb der jagdlichen Arbeit durchgeführt werden.

 

Welche Prüfung für welche Retrieverrasse zwingend vorgeschrieben ist, wenn eine Zuchtzulassung beantragt wird, ist in der Zuchtordnung für die jeweilige Rasse definiert.

Jagdliche Prüfungen

werden mit Wild durchgeführt und stellen die Arbeit des Jagdhundes bei der praktischen Jagdausübung nach:
JAGDLICHE ANLAGENSICHTUNG (JAS)
BRINGLEISTUNGSPRÜFUNG (BLP)
RETRIEVERGEBRAUCHSPRÜFUNG (RGP)
und weitere

Nicht-jagdliche Prüfungen

fragen die Wesensveranlagung oder den Gehorsam ab oder simulieren jagdnahe Situationen unter Verwendung von Dummies:
WESENSTEST (WT)
BEGLEITHUNDEPRÜFUNG (BHP)
ARBEITSPRÜFUNGEN MIT DUMMIES (APD)
und weitere

4.1 Schussfestigkeit

GRUNDVORAUSSETZUNG FÜR DIE ZUCHTZULASSUNG BEI ALLEN JAGDHUNDERASSEN

Die Schussfestigkeit des Hundes ist für alle Retrieverrassen eine Grundvoraussetzung für die DRC-Zuchtzulassung. Eine bestehende Schussscheue ist generell zuchtausschließend. Die Schussfestigkeit des Hundes kann im Rahmen von diversen Prüfungen nachgewiesen oder bestätigt werden, wie z. B. im Rahmen eines Wesenstests oder einer jagdlichen Prüfung des DRC oder des JGHV.

Exkurs – Standardzucht vs. (spezielle) jagdliche Leistungszucht

DER NACHWEIS BESTIMMTER PRÜFUNGEN BESTIMMT DEN ZUCHTSTATUS

Alle nach der Zuchtordnung des DRC gezüchteten Welpen erhalten DRC-Ahnentafeln, die Auskunft über die Gesundheits- und Prüfungsergebnisse und ggf. erreichte Titel für die Elterntiere und die weiteren Vorfahren des Welpen bis zur vierten Generation geben.

Liegen Nachweise über bestimmte bestandene jagdliche Prüfungen für beide Elterntiere vor, werden die Ahnentafeln der Nachkommen mit dem Vermerk „aus jagdlicher Leistungszucht“ gekennzeichnet.

Haben neben den Eltern des Hundes auch alle Großeltern zumindest eine bestimmte jagdliche Prüfung bestanden, stammt der Nachkomme „aus spezieller jagdlicher Leistungszucht“, was ebenfalls auf dessen Ahnentafel vermerkt wird.

Haben beide Elterntiere keine der dafür anerkannten jagdlichen Prüfungen bestanden oder liegt ein entsprechender Nachweis nur für ein Elternteil vor, wird die Ahnentafel mit dem Vermerk „aus Standardzucht“ versehen.

 

Ein Hund, für den eine bestandene Prüfung aus dieser vom DRC anerkannten und genehmigten Liste nachgewiesen werden kann, wird in der Datenbank als „tauglich für die jagdliche Leistungszucht“ eingetragen, sofern der Hund selbst „aus Standardzucht“ stammt. Liegt für den Hund bereits eine Ahnentafel mit dem Vermerk „aus jagdlicher Leistungszucht“ vor, erfolgt die Eintragung „tauglich für die spezielle jagdliche Leistungszucht“ in der Datenbank, sofern eine entsprechende Prüfung bestanden ist.

 

Welche Prüfungen aus dem In- und Ausland hierfür vom DRC anerkannt werden, finden Sie in der folgenden Übersicht.

Anerkannte Prüfungen

Zuchtzulassung beantragen

DIE LIZENZ ZUR FORTPFLANZUNG

Die in der jeweiligen Rassezuchtordnung und hier genannten Zuchtzulassungsvoraussetzungen gelten jeweils für Rüden und Hündinnen gleichermaßen.

Damit eine Zuchtzulassung für einen Rüden erteilt werden kann, müssen die Eigentümer eines Rüden über diese Voraussetzungen hinaus den Nachweis über die Teilnahme an zwei mindestens vierstündigen Neuzüchterseminaren erbringen, die die unter der Rubrik „Neuzüchterseminare“ genannten Voraussetzungen erfüllen, sofern für den gleichen Eigentümer nicht bereits ein zur Zucht zugelassener Deckrüde oder ein FCI-geschützter Zwingername eingetragen ist.

 

Wenn alle nach der Zuchtordnung geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Zuchtzulassung für Ihren Hund beantragen. Der Antrag auf Zuchtzulassung muss mindestens vier Wochen vor dem geplanten Deckakt gestellt werden.

Da in der Original-Ahnentafel des Hundes eine Eintragung über die erteilte Zuchtzulassung vorgenommen werden muss, ist zusätzlich zum Absenden des Zuchtzulassungsantrages die postalische Übersendung der Original-Ahnentafel des Hundes an die DRC-Geschäftsstelle erforderlich. Nach Prüfung aller Voraussetzungen stellt die Geschäftsstelle für Ihren Hund eine Zuchtzulassungsbescheinigung aus und übersendet diese zusammen mit der Original-Ahnentafel Ihres Hundes an Ihre Postanschrift.

Die Zuchtzulassung wird erst nach Eingang beim Züchter bzw. Deckrüdenbesitzer rechtskräftig. Erst danach darf der Retriever mit dem gewünschten Deckpartner verpaart werden.

Mitglied werden

DRC-Züchter werden

VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ZÜCHTER

Für den Deckrüdenbesitzer ist mit der Erteilung der Zuchtzulassung für den Rüden der Weg frei. Sein Rüde hat jetzt die Lizenz, sich im Rahmen der DRC-Vorschriften regelkonform mit einer Hündin zu reproduzieren, die über eine von DRC anerkannte Zuchtzulassung verfügt.

Sofern für die Besitzer einer zur Zucht zugelassenen Hündin noch kein bei der FCI eingetragener Zwingerschutz besteht, ist mit der Zuchtzulassung selbst nur ein notwendiger Schritt getan, um den Status eines DRC-Züchters zu erreichen.

Um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, tatsächlich einen Wurf aufziehen zu können, ist eine langfristige Planung und Vorbereitung notwendig. Eine mit dem Einsetzen der Läufigkeit der Hündin spontan gefällte Entscheidung doch auch mal Welpen haben zu wollen, ist mit den Zuchtbestimmungen des DRC nicht vereinbar.

Um das erste geplante Zuchtvorhaben tatsächlich in die Tat umsetzen zu können, müssen zusätzlich die Aufzuchtbedingungen am Wohnort des Züchters geprüft und bei der FCI ein geschützter Zwingername eingetragen werden. Auch der Züchter muss im Rahmen des Verfahrens zur Eintragung eines Zwingernamensschutzes die Teilnahme an 2 mindestens vierstündigen Neuzüchterseminaren nachweisen.

Voraussetzungen Züchter