Dem Züchter kommt ein hohes Maß an Verantwortung in Bezug auf die Auswahl geeigneter Deckpartner bei der Wurfplanung und in Bezug auf eine optimale Versorgung und Prägung der Welpen bei der Aufzucht eines Wurfes zu. Auch die Beratung und spätere Betreuung der potentiellen Welpenkäufer und Welpeninteressenten erfordert viel Sachkenntnis und einen verantwortungsvollen Umgang mit Menschen.
Wenn ein Hund als neues Familienmitglied durch einen Welpenkäufer aufgenommen wird, hat dies einen weit über die Aufzucht von Welpen hinausgehenden Einfluss sowohl auf einen langen Zeitraum im Leben der neuen Hundebesitzer als auch auf das gesamte Leben des Hundes selbst.
Es versteht sich daher von selbst, dass nicht nur an den Zuchthund hohe Anforderungen gestellt werden, sondern dass auch die persönlichen Voraussetzungen des Züchters hohen Ansprüchen genügen müssen, damit die Ziele des DRC als Zuchtverein umgesetzt, die Grundvoraussetzungen für ein langes, gesundes und glückliches Hundeleben geschaffen und die Interessen und Wünsche der zukünftigen Retrieverbesitzer erfüllt werden.
Der DRC bietet Menschen, die Welpen lediglich aus kommerziellen Interessen heraus „produzieren“ wollen, keine Heimat. Wer als Züchter im DRC eingetragen werden möchte, muss sich durch eine seit mindestens einem Jahr bestehende DRC-Mitgliedschaft den Bestimmungen der DRC-Satzung sowie der Zucht- und Zwingerordnung des DRC unterwerfen und diese strikt einhalten. Ein DRC-Züchter muss demnach das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich durch spezielle Neuzüchterseminare mit vorgegebenen Inhalten aus- und weiterbilden. Er muss über die vorgegebenen räumlichen Gegebenheiten zur Aufzucht eines Wurfes und über die persönlichen und zeitlichen Voraussetzungen verfügen, die für die Welpenaufzucht gefordert werden.
Hinter dem Begriff „Zwingerschutz“ verbirgt sich deshalb mehr als nur das Schützen eines Namens für den künftigen Zwinger. Dabei steht das Wort „Zwinger“ für die Zuchtstätte und den Züchter und nicht für das Drahtgestell im Garten. Die verantwortungsvolle Aufzucht von Welpen erfordert hohen persönlichen Einsatz des Züchters im engen Kontakt zu jedem in seiner Obhut lebenden Hund und ist nicht mit der dauerhaften Unterbringung der Hunde in einem Zwinger vereinbar.
Der DRC fordert von allen an der Planung und Aufzucht eines Wurfes beteiligten Personen ein Mindestmaß an Sachkenntnis im Bereich Zucht. Zur Vermittlung der relevanten Grundkenntnisse werden vom DRC deshalb Neuzüchterseminare angeboten. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist sowohl für angehende Züchter vor der Beantragung eines Zwingernamensschutzes als auch für angehende Deckrüdenbesitzer vor der Beantragung einer Zuchtzulassung für ihren ersten Deckrüden zwingend vorgeschrieben.
Der zukünftige Züchter und der zukünftige Deckrüdenbesitzer müssen die Teilnahme an 2 mindestens vierstündigen Züchterseminaren nachweisen.
Die vorgeschriebenen inhaltlichen Themen und die vorgegebene Dauer der Seminare müssen durch entsprechende Seminarbescheinigungen nachgewiesen werden.
Inhaltliche Themen:
Die Räumlichkeiten und der Außenauslauf, die für die Aufzucht von Welpen genutzt werden sollen, müssen für die Hundezucht durch ihre Größe, Lage und die Eigentumsverhältnisse geeignet sein. Die Anforderungen an die Beschaffenheit einer Zuchtstätte sind in der Zwingerordnung des DRC geregelt. Das Vorliegen der für die Aufzucht von Welpen geforderten Voraussetzungen wird bei der Erstbesichtigung der Zuchtstätte vor der Beantragung eines Zwingernamensschutzes überprüft.
Wechselt ein bereits eingetragener Züchter seinen Wohnort, ist eine erneute Überprüfung der Aufzuchtbedingungen an der neuen Zuchtstätte vor dem nächsten geplanten Deckakt erforderlich.
Zuchtstättenbesichtigungen können grundsätzlich nur durch die Zuchtwarte des DRC durchgeführt werden, unabhängig davon, ob es sich um eine Erstbesichtigung im Rahmen eines Antrages auf Zwingerschutz handelt, oder ob eine erneute Zuchtstättenbesichtigung nach dem Umzug eines Züchters oder aus anderen Gründen erforderlich wird.
Wenn Sie also DRC-Mitglied sind und mit dem Gedanken spielen, selbst einmal Züchter im DRC werden zu wollen oder wenn Sie bereits als Züchter im DRC eingetragen sind und aufgrund eines Umzuges oder aus anderen Gründen eine Besichtigung Ihrer Zuchtstätte durchgeführt werden muss, können Sie sich über den Button "Zuchtwarte finden" die Liste der DRC-Zuchtwarte anzeigen lassen.
Über die hier hinterlegten Kontaktdaten können Sie sich direkt mit einem Zuchtwart in Verbindung setzen und einen Termin für eine Zuchtstättenbesichtigung vereinbaren.
Der Zwingername stellt einen unverwechselbaren Namenszusatz für alle vom jeweiligen Züchter gezüchteten Welpen dar. Zwingernamen werden von der FCI international geschützt. Neu beantragte Zwingernamen müssen sich deutlich von allen weltweit bereits geschützten Zwingernamen unterscheiden. Ein einmal für eine Person geschützter Zwingername kann nachträglich nicht mehr geändert oder gelöscht werden, auch dann nicht, wenn später z. B. eine andere oder eine weitere Hunderasse gezüchtet werden soll oder der Inhaber des Zwingernamens verstirbt.
Zwingernamen können dem individuellen „Vornamen“ des Hundes vorangestellt oder nachgesetzt werden. Der Züchter muss aber auch hier bei der einmal gewählten Variante bleiben und kann nicht für jeden von ihm gezüchteten Wurf neu entscheiden, ob der Zwingername vor dem individuellen Namen des Welpen steht oder dahinter.
Der Antrag auf einen geschützten Zwingernamen kann nach Erfüllung aller in der DRC-Zwingerordnung beschriebenen Voraussetzungen von DRC-Mitgliedern gestellt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren Mitgliedschaft seit mindestens einem Jahr besteht.
Im Mitgliederbereich auf dieser Homepage finden Sie dazu einen entsprechenden Button, mit dem Sie Ihren Antrag auf Zwingernamensschutz direkt an die DRC-Geschäftsstelle absenden können. Nach Prüfung aller Voraussetzungen leitet diese Ihren Antrag über den VDH an die FCI weiter, die Ihren Zwingernamen dauerhaft für Sie schützt.
Anträge auf Zwingernamensschutz sollten mindestens 6 Monate vor dem ersten geplanten Zuchtvorhaben gestellt werden. Die Bearbeitungszeit für einen Zwingerschutzantrag ist schon aufgrund der Notwendigkeit der Weiterleitung über den VDH an die FCI erheblich. Um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, tatsächlich als Züchter eingetragen zu werden, ist eine langfristige Planung und Vorbereitung notwendig. Eine mit dem Einsetzen der Läufigkeit der Hündin spontan gefällte Entscheidung doch auch mal Welpen haben zu wollen, ist mit den Zuchtbestimmungen des DRC nicht vereinbar.
Mit der Eintragung Ihres Zwingernamens auf der FCI-Liste allein ist es auch noch nicht getan. Um das erste geplante Zuchtvorhaben tatsächlich in die Tat umsetzen zu können, müssen selbstverständlich auch für die Hündin, die Sie zur Zucht einsetzen wollen und für den potentiellen Vater Ihrer zukünftigen Welpen Zuchtzulassungsbescheinigungen vorliegen. Welche Voraussetzungen für die Erteilung einer Zuchtzulassung erfüllt sein müssen, können Sie unter „Voraussetzungen Zuchthund“ erfahren.