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AUGENUNTERSUCHUNGEN

Die Untersuchung des Retrievers auf bestimmte mögliche Augenerkrankungen ist als Zuchtzulassungsvoraussetzung in den Zuchtordnungen der unterschiedlichen Retrieverrassen vorgeschrieben.

 

Ebenso ist in der Zuchtordnung für die jeweilige Retrieverrasse geregelt, in welchem zeitlichen Abstand vor der tatsächlichen Verwendung des Hundes zur Zucht diese Augenuntersuchung wiederholt werden muss.

Die Untersuchung wird vom DRC e.V. nur dann akzeptiert, wenn sie von einem Tierarzt durchgeführt wurde, der hierfür speziell qualifiziert und vom DRC e.V. anerkannt ist. Entsprechende Informationen über zugelassene Augengutachter finden Sie auf dieser Homepage unter dem Link Spezialisierte Tierärzte und Gutachter.

 

Für verschiedene Retrieverrassen stehen Gentests zur Verfügung, mit denen man die genetische Disposition eines Hundes für eine bestimmte Augenerkrankung erkennen kann. Nähere Informationen darüber, ob bestimmte Gentests für die Erlangung einer Zuchtzulassung zwingend vorgeschrieben sind, finden Sie in der Zuchtordnung für die für die von Ihnen gehaltene Retrieverrasse.

 

Das Vorliegen eines Gentestergebnisses für eine mögliche Augenerkrankung ersetzt aber nicht die nach der Zuchtordnung vorgeschriebene klinische Untersuchung im jeweils geforderten Rhythmus. Diese muss zusätzlich zu einem ggf. vorliegenden Gentest durchgeführt werden.

Der Augengutachter stellt dabei in einer Untersuchung fest, ob Anzeichen dafür vorliegen, dass Ihr Retriever z.B. an einer Progressiven Retinaatrophie (PRA), einer Retinadysplasie (RD) oder einer Hereditäten Cataract (HC) erkrankt ist. Die Untersuchung verursacht dem Hund keine Schmerzen, eine Narkose ist nicht erforderlich. Vor der Untersuchung wird lediglich durch Augentropfen die Pupille weit gestellt, damit der Gutachter auch den Augenhintergrund untersuchen kann.

Progressive Retinaatrophie (PRA)

FORTSCHREITENDE ERKRANKUNG DER NETZHAUT

Der Begriff PRA beschreibt verschiedene fortschreitende Formen einer Erkrankung im Bereich der Netzhaut, bei denen im Falle des Auftretens immer beide Augen betroffen sind und die stets zur Erblindung des betroffenen Hundes führen.

Eine der PRA-Formen kann bereits im Welpenalter auftreten. In diesen Fällen entwickeln sich die Rezeptoren der Netzhaut, die für das Sehen von Farben und Licht benötigt werden, nach der Geburt nicht weiter. Eine PRA kann aber auch später bei erwachsenen Hunden auftreten, deren Sehvermögen vorher nicht eingeschränkt war. Die damit verbundene Degeneration der Sehzellen der Netzhaut (Retina) führt dann ebenfalls zur Erblindung des Hundes.

 

Für manche PRA-Formen stehen für verschiedene Retrieverrassen Gentests zur Verfügung, die z.T. auch in den Zuchtordnungen für bestimmte Rassen verbindlich vorgeschrieben sind. Im Falle einer nachgewiesenen Mutation der für die Ausprägung einer PRA verantwortlichen Gene, wird der Hund dann nur mit einer Auflage zur Zucht zugelassen, nach der für den potentiellen Deckpartner ein Gentestergebnis vorgelegt werden muss, dass ihn als frei von Mutationen dieser Gene ausweist.

 

Für die Rassen, für die kein Gentest zur Verfügung steht oder für die dieser nicht als verbindliche Zuchtzulassungsvoraussetzung in der Zuchtordnung benannt ist, gelten Regelungen in der Zuchtordnung nach denen die Elterntiere und direkte Nachkommen eines an PRA erkrankten Hundes sowie selbstverständlich der erkrankte Hund selbst von der Zuchtverwendung ausgeschlossen sind. 

Retinadysplasie (RD)

FEHLBILDUNG DER NETZHAUT – MEIST OHNE ERKENNBARE BEEINTRÄCHTIGUNG

Die Retinadysplasie kann in drei möglichen Ausprägungen auftreten. Bei der fokalen RD sind bei der Augenuntersuchung auf der Netzhaut Punkte oder Linien erkennbar. Die geografische RD stellt sich in Form einer irregulären Fläche auf der Netzhaut dar. Die totale RD bezeichnet die komplette Dysplasie mit Netzhautablösung.

Während die fokale und die geografische Form nicht zu einer Beeinträchtigung des Sehvermögens führen, erblindet der Hund bei der totalen Retinadysplasie auf dem betroffenen Auge.

Eine RD kann durch bestimmte Medikamente, Virusinfektionen oder Traumata während der Trächtigkeit oder durch bestimmte Gen-Mutationen ausgelöst werden.

 

Nach den Zuchtbestimmungen des DRC sind Hunde mit totaler Retinadysplasie von der Zucht ausgeschlossen. Hunde mit fokaler oder geografischer RD dürfen nur mit Hunden verpaart werden, die frei von Retinadysplasie sind.

 

Hereditäre Cataract (HC)

DER GRAUE STAR – LINSENTRÜBUNG MIT UNTERSCHIEDLICHEN URSACHEN

Der Begriff Cataract bezeichnet zunächst einmal eine Trübung der Linse, die je nach Ausprägung das Sehvermögen des Hundes beeinträchtigen kann.

Es gibt zahlreiche Cataract-Formen, die je nach Lokalisation der Trübung in der Linse, nach dem Ausprägungsgrad der Trübung oder nach dem Alter des Hundes zum Zeitpunkt des Auftretens der Linsentrübung klassifiziert werden.

 

Ein Cataract kann durch verschiedene Auslöser, wie Stoffwechselstörungen (z.B. Diabetes), verschiedene Gifte, Verletzungen oder Entzündungen des Auges, bestimmte Strahlenbelastungen oder auch durch Gendefekte (rezessive Vererbung) entstehen. Bei einigen hoch betagten Hunden kann man die Entstehung der senilen Cataract beobachten.

 

In den meisten Fällen führt eine Linsentrübung nicht zur Erblindung. Betroffene Hunde sind oft gar nicht oder nur minimal in ihrem Sehvermögen eingeschränkt und haben in der Regel keine Schmerzen. Eine Behandlung mit Medikamenten ist nicht möglich. In schweren Fällen ist nach umfangreichen Voruntersuchungen die operative Versorgung des Auges durch eine mikrochirurgische Linsenentfernung möglich. Eine Entscheidung über die Notwendigkeit eines solchen Eingriffes sollte aber erst nach gründlicher Nutzen-Risiko-Abwägung zusammen mit einem spezialisierten Tierarzt getroffen werden.

 

Die Zuchtordnungen des DRC schreiben vor, dass Hunde mit einem positiven Cataract-Befund nur dann zur Zucht eingesetzt werden dürfen, wenn sie mit einem Partner verpaart werden, der keinerlei Anzeichen für das Vorliegen eines Cataract-Befundes hat.

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