Zur Überprüfung des erlernten Verhaltens im Rahmen einer auf den Grundgehorsam ausgerichteten Ausbildung bietet der DRC eine Begleithundeprüfung für alle Retriever mit VDH-anerkannten Papieren an.
Neben den typischen Wesensmerkmalen der Retrieverrassen, ist auch ein ausreichendes Maß an Gehorsam entscheidend, um den Hund durch geeignete Aufgaben geistig zu fordern und auszulasten und um aus ihm einen guten Begleiter im Alltag zu machen.
Die rassetypischen Wesensmerkmale und ein ausreichendes Maß an Gehorsam sind wichtige Voraussetzungen, um den Hund geistig angemessen zu beschäftigen und ihn zu einem verlässlichen Begleiter im Alltag zu machen.
Ergänzend zu den Zucht- und Leistungsprüfungen in den Bereichen Jagdwesen und Leistungswesen bietet der DRC den Wesenstest (Verhaltensbeurteilung) an. Dabei werden die vorhandenen Wesenseigenschaften des Retrievers anhand simulierte Alltagssituationen beurteilt.
Der Wesenstest dient ebenso der Erfassung und Bewertung zuchtrelevanter Eigenschaften und Merkmale eines Hundes sowie der Beurteilung des Erbwertes seiner Elterntiere für die Zucht.
Da die Erhebung von Daten zu den Wesenseigenschaften für die Arbeit des DRC als Zuchtverein von großer Bedeutung ist, ist die Teilnahme möglichst vieler Hunde am Wesenstest ausdrücklich erwünscht – auch von Hunden, für die keine Zuchtzulassung angestrebt wird. Aus diesem Grund ist eine Mitgliedschaft des Hundehalters im DRC keine Voraussetzung für die Teilnahme.
Eine gezielte Vorbereitung des Hundes im Sinne eines Trainings für bestimmte Prüfungselemente ist nicht erforderlich. Wichtig sind jedoch eine gute Sozialisierung sowie vielfältige positive Erfahrungen mit Menschen, Artgenossen und unterschiedlichen Alltagssituationen. Dies bildet nicht nur eine gute Grundlage für die Teilnahme am Wesenstest, sondern trägt auch zu einem entspannten und sicheren Zusammenleben im Alltag bei.
Die im Wesenstest beschriebenen Verhaltensmerkmale und Beobachtungen können dem Hundeführer wertvolle Hinweise für die weitere Ausbildung seines Hundes geben und ihn dabei unterstützen, dessen Entwicklung gezielt zu fördern und auf ein harmonisches Zusammenleben vorzubereiten.
Der Feststellung von Wesensmerkmalen und Verhaltensweisen des Retrievers kommt bei der Selektion von Zuchthunden eine besondere Bedeutung zu.
Aber auch für den Halter eines Familienhundes, für den keine Zuchtzulassung angestrebt wird, sind die Ergebnisse einer Verhaltensbeurteilung von großem Wert.
Der rassetypische Charakter ist für viele Retrieverbesitzer ein wesentlicher Faktor für die Entscheidung gewesen, sich für diese Hunderasse zu entscheiden.
Es ist daher eine vorrangige Aufgabe des DRC als Zuchtverein, neben anderen Rassemerkmalen auch die typischen Wesenseigenschaften über Generationen zu erhalten. Der Wesenstest leistet dazu seit vielen Jahren einen entscheidenden Beitrag und ist deshalb in der Zuchtordnung verschiedener Retrieverrassen als eine mögliche Zuchtzulassungsvoraussetzung aufgeführt. Bestimmte Verhaltensweisen, die im Wesenstest gezeigt werden, können zum Zuchtausschluss des vorgestellten Hundes führen.
Der Wesenstest ist keine Prüfung im eigentlichen Sinne, bei der eine Leistung oder ein antrainiertes Verhalten des Hundes abgefragt wird. Vielmehr werden die Reaktionen des Retrievers auf verschiedene simulierte Alltagssituationen nach einem standardisierten Verfahren beobachtet, erfasst und bewertet.
Die Wiederholung eines bestandenen Wesenstest ist nicht möglich. Ein nicht bestandener Wesenstest kann einmal wiederholt werden. Zur Revidierung der ersten Beurteilung ist die Teilnahme des Hundes an einem Wesenstest erforderlich, der von zwei Wesensrichtern gemeinsam durchgeführt wird.
Um an einem Wesenstest teilnehmen zu können, muss der Hund mindestens 12 Monate alt und sollte geschlechtsreif sein. Kranke oder verletzte Hunde können nicht am Wesenstest teilnehmen. Es werden nur Hunde mit FCI-anerkannter Ahnentafel geprüft. Der Eigentümer des Hundes muss kein DRC-Mitglied sein.
Der Hund darf in keiner der Testsituationen akustisch, optisch oder körperlich bedroht werden. Ermunterungen oder die Unterstützung des Hundes in verbaler oder in anderer Form durch den Hundeführer oder den Richter sind möglich. Der Hund darf dadurch aber nicht unter Signalkontrolle gestellt werden.
Bei einem Wesenstest werden folgende Testsituationen durchlaufen und beurteilt:
- Befragung und Kontaktaufnahme durch den Richter
- Sozialverhalten
- Beschwichtigungsverhalten
- Aggressionsverhalten
- Identifizierung
- Aggressionsverhalten
- Verhalten beim Spaziergang mit dem Hundeführer
- Aktivität
- Verhalten in einer Menschengruppe
- Sozialverhalten
- Beschwichtigungsverhalten
- Aggressionsverhalten
- Verhalten bei Kontaktaufnahme durch Fremdpersonen mit anschließender Berührung
- Sozialverhalten
- Beschwichtigungsverhalten
- Aggressionsverhalten
- Spiel mit dem Hundeführer ohne Gegenstand
- Spielverhalten
- Beschwichtigungsverhalten
- Aggressionsverhalten
- Spiel mit dem Hundeführer mit Gegenstand
- Spielverhalten
- Beuteverhalten
- Aggressionsverhalten
- Werfen eines mitgebrachten Gegenstandes
- Beuteverhalten
- Tragen/Zutragen
- Suchverhalten
-Parcours mit je drei haptischen, drei optischen und drei akustischen Reizen
- Schreckhaftigkeit
- Beschwichtigungsverhalten
- Neugierverhalten
- Aktivität
- Schuss
- Schreckhaftigkeit
Die folgenden Feststellungen in den Testsituationen der Verhaltensbeurteilung führt zum Nichtbestehen für alle Retrieverrassen:
Aggressionsverhalten:
Code 5: 1maliges Auftreten
Code 4: 2maliges Auftreten
Code 3: 3maliges Auftreten
Schreckhaftigkeit beim Schuss
Code 5: 1maliges Auftreten
Code 4: 1maliges Auftreten
Beschwichtigungsverhalten gegenüber Menschen
Code 5: 1maliges Auftreten
Code 4: 3maliges Auftreten
Beschwichtigungsverhalten gegenüber der unbelebten Umwelt
Code 5: 1maliges Auftreten
Code 4: 3maliges Auftreten
Schreckhaftigkeit gegenüber der unbelebten Umwelt
Code 5: 1maliges Auftreten
Code 4: 3maliges Auftreten
Tragen/Zutragen
Code 1: 2maliges Auftreten
Ebenso gilt der Test als nicht bestanden, wenn der Test vom Richter oder Hundeführer abgebrochen wird.
Die Begleithundeprüfung des DRC wird inhaltlich angelehnt an die Begleithundeprüfung des VDH durchgeführt.
In einem Prüfungsteil auf dem Übungsplatz werden standardisierte Aufgaben gestellt, bei denen der Hund in einem festgelegten Laufschema seine Leinenführigkeit und Freifolge sowie die Übungen „Sitzen“, „Ablegen“ (auch unter Ablenkung) und „Kommen“ zeigen muss.
Im Prüfungsteil im Verkehr wird der Hund verschiedenen Situationen ausgesetzt, in denen er sich bei der Begegnung mit Personen, Radfahrern, Joggern, Autos, anderen Hunden oder kurzfristig allein gelassen unbeeindruckt, gehorsam und lenkbar zeigen muss.
Die Übungen im Verkehr können dabei vom Richter individuell an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
An der DRC-Begleithundeprüfung können nur Retriever mit einer VDH-anerkannten Ahnentafel teilnehmen, die mindestens 15 Monate alt sind. Der Halter des Hundes muss über einen Sachkundenachweis analog der Regelungen zum FCI-Hundeführerschein verfügen.
Anerkannt werden Sachkundenachweise des VDH, behördliche Sachkundenachweise oder der Nachweis einen Hund bereits erfolgreich auf einer VDH-Begleithundeprüfung geführt zu haben.
Sofern ein entsprechender Sachkundenachweis des Halters zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vorliegt, kann dieser am Tag der Prüfung im Rahmen einer schriftlichen Überprüfung der Sachkunde erbracht werden, bevor die Teilnahme am praktischen Teil der Begleithundeprüfung erfolgt.
Zum Prüfungsteil auf dem Übungsplatz werden nur Hunde zugelassen, die zuvor in einer Unbefangenheitsprobe unter Beweis gestellt haben, dass sie weder aggressiv noch ängstlich oder unsicher sind. Die Unbefangenheit des Hundes wird auch während der gesamten Prüfung beobachtet. Hunde, die während der Prüfung Wesensmängel zeigen, können von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden und damit die Prüfung nicht bestehen.
Um zum Prüfungsteil im Verkehr zugelassen zu werden, muss der Hund zunächst den Prüfungsteil auf dem Übungsplatz bestanden und hier eine Mindestleistung von 70% der erreichbaren Punkte erbracht haben.
Im Prüfungsteil auf dem Übungsplatz werden folgende Fächer geprüft:
- Leinenführigkeit nach Laufschema
- Freifolgen nach Laufschema
- Ablegen in Verbindung mit Herankommen
- Ablegen des Hundes unter Ablenkung
Im Prüfungsteil im Verkehr werden folgende Fächer geprüft:
- Begegnung mit Personengruppe
- Begegnung mit Radfahrern
- Begegnung mit Autos
- Begegnung mit Joggern oder Inline-Scatern
- Begegnung mit anderen Hunden
- Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren
Details zum Inhalt und Ablauf der BHP finden sich in der Ordnung für die Begleithundeprüfung (BHP).
Begleithundeprüfungen und Wesenstests geben Retrieverbesitzern die Möglichkeit, die Alltagstauglichkeit ihres Hundes einzuschätzen. Während für die Teilnahme an einem Wesenstest, bei dem das Verhalten des Hundes in simulierten Alltagssituationen beobachtet und nach einem standardisierten Verfahren erfasst wird, keine gezielte Ausbildung erforderlich ist, setzen eine gute Sozialisierung und vielfältige Alltagserfahrungen wichtige Grundlagen voraus. Für die erfolgreiche Teilnahme an einer Begleithundeprüfung hingegen muss der Retriever die Grundkommandos „Sitz“, „Platz“ und „Fuß“ sowie eine sichere Leinenführigkeit beherrschen.
Ob und gegebenenfalls welche Verbesserungen im Grundgehorsam Ihres Hundes noch sinnvoll sind oder in welchen Bereichen seine Sozialisierung und Alltagssicherheit weiter gefördert werden können, lässt sich durch die Teilnahme an einer Begleithundeprüfung oder einem Wesenstest gut beurteilen.
Termine für diese Veranstaltungen können auch dann von Interesse sein, wenn Sie sich zunächst einen Eindruck von Ablauf und Inhalten verschaffen möchten, ohne Ihren Hund selbst anzumelden.
Hier finden Sie eine Übersicht der Begleithundeprüfungen und Wesenstests, die in den nächsten Monaten im DRC stattfinden. Die Liste kann nach den jeweiligen Spalten sortiert werden.
Über den Button „Alle Termine“ gelangen Sie zu unserem Veranstaltungskalender. Dort finden Sie neben den Veranstaltungen des Leistungswesens auch alle weiteren DRC-Veranstaltungen und können die Termine über eine Suchmaske nach verschiedenen Kriterien filtern.
Wenn Sie als Zuschauer teilnehmen möchten, setzen Sie sich bitte vor Ihrer Anreise mit dem in der jeweiligen Ausschreibung genannten Sonderleiter der Veranstaltung in Verbindung.
Über die Lupe in der jeweiligen Zeile der Liste gelangen Sie zu den Detailinformationen und zur Ausschreibung der Veranstaltung.