Spesenordnung im DRC
gültig ab 01. Januar 2026
Allgemeine Geschäftsordnung
Die Richtlinien für die gesamte Clubarbeit im Sinne der Satzung werden durch den Vorstand bestimmt und verantwortet. Für die einzelnen Fachbereiche sind die entsprechenden Ressortinhaber dem Gesamtvorstand verantwortlich.
Die Arbeit aller Funktionsträger ist ehrenamtlich!
Alle notwendigen Auslagen, wie Porto, Telefongebühren, Reisekosten, Bürobedarf und Schreibarbeiten fremder Personen werden vom Club auf Antrag erstattet. Dafür sind die DRC-Abrechnungsformulare zu verwenden. Die Formulare stehen auf der DRC-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung.
Alle Auslagen sollen unverzüglich, spätestens jedoch nach zwei Monaten bei der Geschäftsstelle oder beim Schatzmeister beantragt werden.
Grundsätzlich erfolgen alle Erstattungen der Auslagen nur gegen Vorlage der Belege.
Porto |
Erstattung nur gegen Quittung |
|
Telefon |
monatlich, bei höheren Kosten muss eine Rechnung mit Einzelverbindungsnachweis vorgelegt werden |
15,00 € |
Tagegeld (Verpflegungsmehraufwand) |
Tagegeld ist nur abrechenbar sofern am betreffenden Tag keine (Voll-) Verpflegung durch den Veranstalter oder das Hotel erfolgte. |
|
Für Zuchtrichter, Verbandsrichter, Leistungsrichter und Wesensrichter |
||
| pro Reisetag |
35,00 € |
|
|
pro Tag der Richtertätigkeit (nicht Fortbildungen etc.) |
50,00 € |
|
Für Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionsträger |
||
|
½ Tag – weniger als 8 Stunden Abwesenheit von der Wohnung |
17,50 € |
|
|
bei 8 Stunden oder längerer Abwesenheit |
35,00 € |
|
Reisekosten |
Deutsche Bahn AG: grundsätzlich 2. Klasse zuzüglich ICE-Kosten und Sitzplatzreservierung |
gem. Quittung |
|
PKW (Mitfahrer sind im Km-Geld enthalten) |
0,35 €/Km |
|
|
Flug nur nach Genehmigung durch den Schatzmeister bzw. zuständigen Kassenwart |
gem. Quittung |
|
Übernachtungsgeld |
pauschal inkl. Frühstück |
15,00 € |
|
gegen Vorlage einer Quittung |
bis 115 € |
|
|
bei Aufwand > 115 € nur nach Genehmigung durch den Schatzmeister bzw. zuständigen Kassenwart |
gem. Quittung |
|
|
für Anreise im Wohnmobil pauschal zuzüglich Stellplatzkosten |
30,00 € |
|
Helfer |
Die Höhe der Kostenerstattung für Helfer bei Prüfungen und Ausstellungen regelt die veranstaltende Landesgruppe |
|
Trinkgelder |
bis max. 5% der Rechnungssumme, gegen Quittierung auf dem Beleg |
gem. Quittung |
Präsente |
pro Veranstaltung pro Person |
bis 35,00 € |
Bürobedarf |
Erstattung nur mit ausgewiesener MwSt. |
gem. Quittung |
|
Anschaffungen und Reparaturen ab 100 € nur nach Genehmigung durch den Schatzmeister. Abweichungen von diesen Regelungen bleiben den Landesgruppen bei internen Veranstaltungen vorbehalten. |
gem. Quittung |
Zuschüsse, die vom DRC-Bund an die veranstaltende LG bzw. BZG gezahlt werden:
RGP*: |
50% des Defizits |
St.John's Prüfung(SRP): |
50% des Defizits |
Dr. Heraeus Gedächtnis Prüfung(HP/R): |
50% des Defizits |
Vereinsschweißprüfung: |
50% des Defizits |
Prüfung nach dem Schuss (PnS): |
50% des Defizits |
| Über Zuschüsse zu weiteren jagdlichen Prüfungen wird auf Antrag der Landesgruppe nach Vorlage einer Kalkulation vom Schatzmeister im Rahmen seines Entscheidungsbudgets entschieden. | |
German Cup*: |
bis 5.000 € |
Newcomer Trophy*: |
bis 2.000 € |
WT Finale A*: |
bis 2.000 € |
WT Finale F/O*: |
bis 2.000 € |
Veteranencup*: |
bis 1.500 € |
| * nach Vorlage einer Kopie der Endabrechnung inklusive aller Nachweise | |
IWT: |
Meldegebühr für die vom Veranstalter zugelassenen offiziellen Teams |
ICC: |
Meldegebühr |