Der Epi-Fonds im DRC
Diese Auflistung wurde von den Rassezuchtwarten des DRC im August 2014 erstellt und dient der einheitlichen Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Nutzung von Geldern des so genannten Epi-Fonds.
Voraussetzungen für die Bezuschussung einer Epilepsie-Ausschlussdiagnostik aus dem Epi-Fonds
- Der Hund wurde im DRC gezüchtet
- Der/die Besitzer erklären sich mit der Veröffentlichung in der DRC-Clubzeitung und -Datenbank einverstanden
- Es liegt der Befund eines spezialisierten Kleintierneurologen (siehe Liste DRC) vor, aus dem hervorgeht: idiopathische Epilepsie bzw. Verdacht auf idiopathische (primäre) Epilepsie. Der Neurologe entscheidet über den Umfang der erforderlichen differenzialdiagnostischen Maßnahmen.
- Mit Beschluss des DRC-Vorstands vom November 2010 sollen auch Untersuchungen wegen epileptiformer Anfälle bezuschusst werden, wenn sich eine andere Diagnose ergeben hat (z. B. Tumor, Herzinsuffizienz, endokrinologische Dysbalancen).
- Die Rechnungen werden in Kopie vorgelegt und nach Überprüfung durch das zuständige Mitglied der Zuchtkommission erstattet. Medikamentenkosten werden nicht erstattet. (Zur Zeit – 2018 – beträgt der erstattete Betrag maximal 1500,00 €)
- Vom Hund wurde eine EDTA Blutprobe mit dem Vorbericht "idiopathische Epilepsie" an Generatio eingeschickt. Auftrag zur Einlagerung von Blut (Formular)