Kategorie |
Nicht-Jagdliche Prüfungen |
Bezeichnung |
Arbeitsprüfung mit Dummys (APD/R) |
Hinweis |
Dummyprüfung A + F |
Start |
02.09.2018 |
Ende |
02.09.2018 |
Veranstaltungsort |
Raum Pirmasens |
Landesgruppe |
Mitte |
Bezirksgruppe |
Bezirksgruppe 7 - Saarland |
Prüfungsleiter |
Petra Beringer |
Sonderleiter 1 |
Tanja Serwe, email: metzger-Tanja@gmx.de und |
Sonderleiter 2 |
Michèle Waßmuth, email: michele.wassmuth@gmail.com |
Voraussetzungen |
Für die Richtigkeit der übermittelten Daten ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Am Prüfungstag müssen Leistungsheft bzw. Ahnentafel sowie Impfpass und Versicherungsnachweis im Original vorgelegt werden. Bei Absage nach Meldeschluss kann das Meldegeld NICHT erstattet werden - Meldegeld ist Reuegeld! |
Meldestart |
16.07.2018 |
Meldeschluss 1 |
19.08.2018 |
Meldegeld 1 |
A, F, O jeweils 35,- € für Mitglieder |
Meldegeld 2 |
A, F, O jeweils 70,- € für Nichtmitglieder |
MaxAnz |
20 |
Standardtexte |
4 |
Bankverbindung |
Deutscher Retriever Club e.V. Sparkasse Neunkirchen IBAN: DE68 5925 2046 0050 0192 28 - BIC: SALADE51NKS Verwendungszweck: Dummyprüfung, Name des Hundes und Hundeführer |
Meldeunterlagen |
Meldungen bitte ausschließlich über das Onlinemeldeverfahren vornehmen. Das Meldegeld ist bis spätestens zum Ende des Meldezeitraums auf das Konto der BZG zu überweisen. |
Richter 1 |
Petra Beringer |
VeranstNr |
9968 |
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- Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
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Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
- Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
- Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden
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