Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Arbeitsprüfung mit Dummys (APD/R)
Hinweis Dummyprüfung A + F
Start 02.09.2018
Ende 02.09.2018
Veranstaltungsort Raum Pirmasens
Landesgruppe Mitte
Bezirksgruppe Bezirksgruppe 7 - Saarland
Prüfungsleiter Petra Beringer
Sonderleiter 1 Tanja Serwe, email: metzger-Tanja@gmx.de und
Sonderleiter 2 Michèle Waßmuth, email: michele.wassmuth@gmail.com
Voraussetzungen Für die Richtigkeit der übermittelten Daten ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Am Prüfungstag müssen Leistungsheft bzw. Ahnentafel sowie Impfpass und Versicherungsnachweis im Original vorgelegt werden. Bei Absage nach Meldeschluss kann das Meldegeld NICHT erstattet werden - Meldegeld ist Reuegeld!
Meldestart 16.07.2018
Meldeschluss 1 19.08.2018
Meldegeld 1 A, F, O jeweils 35,- € für Mitglieder
Meldegeld 2 A, F, O jeweils 70,- € für Nichtmitglieder
MaxAnz 20
Standardtexte 4
Bankverbindung Deutscher Retriever Club e.V. Sparkasse Neunkirchen IBAN: DE68 5925 2046 0050 0192 28 - BIC: SALADE51NKS Verwendungszweck: Dummyprüfung, Name des Hundes und Hundeführer
Meldeunterlagen Meldungen bitte ausschließlich über das Onlinemeldeverfahren vornehmen. Das Meldegeld ist bis spätestens zum Ende des Meldezeitraums auf das Konto der BZG zu überweisen.
Richter 1 Petra Beringer
VeranstNr 9968

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden