Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Workingtest
Hinweis Workingtest A + F
Start 03.09.2022
Ende 03.09.2022
Plz 63920
Veranstaltungsort Großheubach
Landesgruppe Mitte
Bezirksgruppe Bezirksgruppe 3 - Main-Gebiet
Prüfungsleiter Michael Renner
Sonderleiter 1 Christa Fassl-Steimle
Sonderleiter 2 Iris Renner
Voraussetzungen Retriever mit VDH / FCI Ahnentafel und gültiger Tollwut-Impfung.

Die Veranstaltung findet unter den aktuell geltenden örtlichen Corona-Auflagen statt !
Bemerkungen Wegbeschreibung kommt mit der Meldebestätigung vom Sonderleiter.
Meldestart 01.07.2022
Meldeschluss 1 15.08.2022
Suchenlokal wird noch bekannt gegeben
Meldegeld 1 45,- € für Mitglieder
Meldegeld 2 60,- € für Nichtmitglieder
MaxAnz max. 40 Hunde
Standardtexte 4
Meldeadresse Nur Onlinemeldeverfahren über die Homepage des DRC e.V.

Für evtl. Nachfragen:
Christa Fassl-Steimle
christa.fassl-steimle@gmx.de
Tel: 0173 / 36 00 544
Bankverbindung Das Meldegeld ist nach der Meldebestätigung / Startplatzzusage innerhalb einer Woche fällig.
Die Bankverbindung wird mit der Meldebestätigung bzw. Startplatzzusage mitgeteilt.
Meldeunterlagen Nur Onlinemeldung !

Für die Richtigkeit der übermittelten Daten ist jeder selbst verantwortlich.
Am Prüfungstag müssen die Original-Unterlagen vorliegen (Ahnentafel, Leistungsheft, Impfpass, Tierhalterhaftpflichtversicherung)

Bei Absage nach Meldeschluss wird das Meldegeld NICHT erstattet - Meldegeld ist Reuegeld!
tierärztl. Vorschriften Jeder teilnehmende Hund hat eine gültige Tollwutimpfung vorzuweisen.
Zeitplan Wird nach Meldeschluss mit der Meldebestätigung bekannt gegeben.
Richter 1 Michael Renner
Richter 2 Stephan Steidl
Richter 3 Barbara Reppermund
VeranstNr 12922

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden