Kategorie |
Nicht-Jagdliche Prüfungen |
Bezeichnung |
Formwertbeurteilung (FW) |
Hinweis |
Formwert für alle Rassen (auch für Wiederholer) - |
Start |
10.07.2021 |
Ende |
11.07.2021 |
Veranstaltungsort |
Überherrn |
Landesgruppe |
Mitte |
Bezirksgruppe |
Bezirksgruppe 7 - Saarland |
Prüfungsleiter |
Petra Bannach |
Sonderleiter 1 |
Sonderleitung: Daniela Klotzbach Email: danny.klotzbach@gmx.de Telefon: 06836/471240 |
Voraussetzungen |
Die Startplätze werden nach Losverfahren vergeben, sind aber erst mit Eingang des Meldegeldes gesichert. Danach wird der Platz neu vergeben. Für die Richtigkeit der übermittelten Daten ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Am Prüfungstag müssen Leistungsheft bzw. Ahnentafel sowie Impfpass und Versicherungsnachweis im Original vorgelegt werden. Bei Absage nach Meldeschluss kann das Meldegeld NICHT erstattet werden - Meldegeld ist Reuegeld! |
Meldestart |
15.05.2021 |
Meldeschluss 1 |
27.06.2021 |
Meldegeld 1 |
40,- € |
Meldegeld 2 |
140,- € |
MaxAnz |
maximal 15 Hunde pro Tag |
Standardtexte |
4 |
Meldeadresse |
Bitte die DRC-Onlineanmeldung nutzen |
Meldeunterlagen |
Überweisung bitte erst nach Startplatzzusage. Bitte bei der Meldung unter Bemerkung eintragen, ob sie am Wiederholer-Test teilnehmen. |
Zeitplan |
folgt |
Richter 1 |
Petra Bannach |
VeranstNr |
11931 |
Teilnehmerliste |
anzeigen |
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- Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
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Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
- Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
- Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden
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