Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Wesenstest (WT)
Start 19.04.2026
Ende 19.04.2026
Plz 63594
Veranstaltungsort Hasselroth - Neuenhaßlau
Landesgruppe Mitte
Bezirksgruppe Bezirksgruppe 3 - Main-Gebiet
Prüfungsleiter Brigitte Weber
Sonderleiter 1 Ingrid Grob
Kassenwart@drc-bzg-main.de
0170 / 595 85 62
Sonderleiter 2 Andrea Kreß
V1@drc-bzg-main.de
0171 / 903 74 26
Voraussetzungen Retriever mit VDH / FCI Ahnentafel
Bemerkungen Anfahrtsbeschreibung: siehe Homepage BZG 3 Main-Gebiet unter
www.drc-bzg-main.de
Meldestart 01.02.2026
Meldeschluss 1 04.04.2026
Suchenlokal Hundeplatz des SV Freigericht / Trainingsgelände DRC BZG 3
Meldegeld 1 45,- €
Meldegeld 2 45,- €
MaxAnz max. 9 Hunde pro Tag
Standardtexte 4
Meldeadresse s. SL
Bankverbindung Die Bankverbindung wird mit der Meldebestätigung mitgeteilt.
Zahlung des Meldegeldes nach Zusage des Startplatzes innerhalb 1 Woche nach der Meldebestätigung unter Angabe
der Veranstaltungs-Nr., Vor- und Zuname des Besitzers und der vollständige Name des gemeldeten Hundes.
Meldeunterlagen Bitte Prüfungsordnung beachten!

Mitzubringen sind:
Original Ahnentafel, Impfpass und Leistungsheft müssen ebenso vorgelegt werden
wie der Nachweis einer gültigen Hundehalterhaftpflicht-Versicherung mit aktuellem Zahlungsbeleg.
Die Meldung ist erst mit Eingang des Meldegeldes auf dem Konto der BZG komplett.
Die Plätze werden nach Eingang der Meldungen vergeben.
tierärztl. Vorschriften Jeder teilnehmende Hund muss eine gültige Tollwutimpfung vorweisen.
Zeitplan Wird mit der Meldebestätigung bekannt gegeben.
Richter 1 Brigitte Weber
VeranstNr 16097

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden