Kategorie |
Kurse |
Bezeichnung |
Dummy - Just for Fun |
Hinweis |
Dummy Just for Fun mit Klaus Vogel, Dummytraining mit Spaß ohne Prüfungsambitionen 3. Kurssaison 2025 |
Start |
10.09.2025 |
Ende |
10.12.2025 |
Plz |
53819 |
Veranstaltungsort |
wird vom Kursgebenden bekanntgegeben (rund um Troisdorf) |
Landesgruppe |
West |
Bezirksgruppe |
Bezirksgruppe Köln/Bonn |
Sonderleiter 1 |
Ausbilder: Klaus Vogel, vogel@drc-koeln-bonn.de Telefon: 0171 5055333 |
Sonderleiter 2 |
Kasse@drc-koeln-bonn.de (Ute Wagnitz) |
Voraussetzungen |
Vielseitiges Dummytraining ohne Vorbereitung auf eine Prüfung. Die Hunde sollten über soliden Grundgehorsam und Steadyness verfügen, das Training wird den körperlichen Voraussetzungen angepasst. |
Meldestart |
11.07.2025 |
Meldeschluss 1 |
31.12.2025 |
sonst. Bemerkungen |
Wegbeschreibung wird durch den Ausbilder bekanntgegeben. Fortlaufender Kurs. Eine Kurseinheit 8 x 1 Stunde. Bitte freie Plätze bei dem Ausbilder erfragen. Trainingstage variieren. |
Meldegeld 1 |
90,- Euro / 8 Kursstunden |
MaxAnz |
max. 8 Hunde |
Standardtexte |
4 |
Meldeadresse |
Nur Onlinemeldeverfahren. |
Bankverbindung |
Kursgebühr bitte erst nach Kursplatzzusage auf folgendes Konto zu überweisen: DRC BZG Köln Bonn IBAN: DE22 3007 0024 0977 7707 16. Verwendungszweck: "Dummy Just for Fun, Veranstaltungsnummer 15908, 3. Kurssaison, Name des Teilnehmenden." |
Meldeunterlagen |
Haftpflichtversicherungnachweis |
tierärztl. Vorschriften |
Gültige Impfungen |
Zeitplan |
Der Kurs findet voraussichtlich am Wochenende statt. Der Ausbilder wird den genauen Zeitplan und Trainingsort bekannt geben. |
VeranstNr |
15908 |
Online-Anmeldung |
anzeigen |
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- Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
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Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
- Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
- Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden
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