Kategorie Kurse
Bezeichnung Junghunde 2
Hinweis Junghundekurs 2 (Aufbaukurs) mit Ute Böttner, 3. Kurssaison 2025
Start 01.09.2025
Ende 10.12.2025
Plz 53819
Veranstaltungsort Ingersau und Balenbach
Landesgruppe West
Bezirksgruppe Bezirksgruppe Köln/Bonn
Sonderleiter 1 Ausbilderin: Ute Böttner uboettner@drc-koeln-bonn.de, Telefon: 015730348822
Sonderleiter 2 Kasse@drc-koeln-bonn.de (Ute Wagnitz)
Voraussetzungen Alter: nach Junghunde 1 bzw. vergleichbares Niveau
Meldestart 11.07.2025
Meldeschluss 1 31.12.2025
sonst. Bemerkungen Ziele: Leinenführigkeit, Apportier-Grundlagen, Kommandos: Hier, Sitz, Platz, Bleib, Fuß sowie Einsatz der Pfeife. Hinweis: Dieser Kurs baut auf dem Kursinhalt von Junghunde 1 auf und dient zum Festigen der Grundsignale.
Meldegeld 1 90,- Euro / 8 Kursstunden
MaxAnz 6 - 8
Standardtexte 4
Meldeadresse Nur Onlinemeldeverfahren.
Bankverbindung Kursgebühr bitte erst nach Kursplatzzusage auf folgendes Konto überweisen: DRC BZG Köln Bonn IBAN: DE22 3007 0024 0977 7707 16. Verwendungszweck: "Junghundekurs 2, Veranstaltungsnummer 15906, Name des Teilnehmenden."
Meldeunterlagen Haftpflichtversicherungnachweis und Impfpass sind bei Kursbeginn vorzulegen
tierärztl. Vorschriften Gültige Impfungen
Zeitplan Der Kurs findet voraussichtlich Sonntag morgens statt. Die Ausbilderin wird den genauen Zeitplan bekannt geben.
VeranstNr 15906
Online-Anmeldung anzeigen

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden