Kategorie |
Kurse |
Bezeichnung |
Junghunde 1 |
Hinweis |
Junghundekurs 1 (Grundkurs) mit Hermine Habeth, 3. Kurssaison 2025 |
Start |
01.09.2025 |
Ende |
10.12.2025 |
Plz |
53819 |
Veranstaltungsort |
Ingersau und Balenbach |
Landesgruppe |
West |
Bezirksgruppe |
Bezirksgruppe Köln/Bonn |
Sonderleiter 1 |
Ausbilderin: Hermine Habeth habeth@drc-koeln-bonn.de, Telefon: 01721944898 |
Sonderleiter 2 |
Kasse@drc-koeln-bonn.de (Ute Wagnitz) |
Voraussetzungen |
Alter: ab ca. 17. Lebenswoche, im Anschluss an Prägespielen (Welpenkurs) |
Meldestart |
11.07.2025 |
Meldeschluss 1 |
31.12.2025 |
sonst. Bemerkungen |
Ziele: Ruheübungen und Impulskontrolle, Festigung des Grundgehorsams, Erste Schritte in der Fußarbeit mit Blick auf die Begleithundeprüfung, Kleine Apportierübungen |
Meldegeld 1 |
90,- Euro / 8 Kursstunden |
MaxAnz |
6 - 8 |
Standardtexte |
4 |
Meldeadresse |
Nur Onlinemeldeverfahren. |
Bankverbindung |
Kursgebühr bitte erst nach Kursplatzzusage auf folgendes Konto überweisen: DRC BZG Köln Bonn IBAN: DE22 3007 0024 0977 7707 16. Verwendungszweck: "Junghundekurs 1, Veranstaltungsnummer 15905, Name des Teilnehmenden." |
Meldeunterlagen |
Haftpflichtversicherungnachweis und Impfpass sind bei Kursbeginn vorzulegen |
tierärztl. Vorschriften |
Gültige Impfungen |
Zeitplan |
Der Kurs findet voraussichtlich Samstag morgens statt. Die Ausbilderin wird den genauen Zeitplan bekannt geben. |
VeranstNr |
15905 |
Online-Anmeldung |
anzeigen |
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- Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
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Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
- Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
- Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden
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