Kategorie Kurse
Bezeichnung Welpen-Kurs
Hinweis Welpen-Kurs mit Jutta Bähr
Start 01.09.2025
Ende 10.12.2025
Plz 53819
Veranstaltungsort Ingersau
Landesgruppe West
Bezirksgruppe Bezirksgruppe Köln/Bonn
Sonderleiter 1 Ausbilderin: Jutta Bähr, Telefon: 015122759974 baehr@drc-koeln-bonn.de
Sonderleiter 2 Kasse@drc-koeln-bonn.de (Ute Wagnitz)
Voraussetzungen Alter: 8. bis ca. 16. Lebenswoche
Bemerkungen Fortlaufender Kurs. Bitte freie Plätze bei der Ausbilderin erfragen.
Meldestart 11.07.2025
Meldeschluss 1 31.12.2025
sonst. Bemerkungen Ziele: Sozialisierung, Aufbau einer engen Hund-Menschbindung in der Prägephase. Heranführen an die Grundkommandos Komm, Sitz, Platz, Bleib. Heranführen an verschiedene Reize sowie Vorbereitung auf Schussfestigkeit. Hilfestellung in allen Fragen zum Umgang und der Erziehung von jungen Retrievern.
Meldegeld 1 12,- Euro je Trainingseinheit
MaxAnz 6 - 8
Standardtexte 4
Meldeadresse Nur Onlinemeldeverfahren.
Bankverbindung Kursgebühr bitte erst nach Zahlungsaufforderung auf folgendes Konto überweisen: DRC BZG Köln Bonn IBAN: DE22 3007 0024 0977 7707 16. Verwendungszweck: "Welpen-Kurs, Veranstaltungsnummer 15903, Name des Teilnehmenden."
Meldeunterlagen Haftpflichtversicherungnachweis und Impfpass sind bei Kursbeginn vorzulegen
tierärztl. Vorschriften Gültige Impfungen
Zeitplan Der Kurs findet voraussichtlich Samstag morgens statt. Die Ausbilderin wird den genauen Zeitplan bekannt geben. Je nach Teilnehmerzahl beläuft sich eine Kursstunde auf ca. 60 - 90 Minuten.
VeranstNr 15903
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  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden