Kategorie |
Kurse |
Bezeichnung |
Welpen-Kurs |
Hinweis |
Welpen-Kurs mit Jutta Bähr |
Start |
01.09.2025 |
Ende |
10.12.2025 |
Plz |
53819 |
Veranstaltungsort |
Ingersau |
Landesgruppe |
West |
Bezirksgruppe |
Bezirksgruppe Köln/Bonn |
Sonderleiter 1 |
Ausbilderin: Jutta Bähr, Telefon: 015122759974 baehr@drc-koeln-bonn.de |
Sonderleiter 2 |
Kasse@drc-koeln-bonn.de (Ute Wagnitz) |
Voraussetzungen |
Alter: 8. bis ca. 16. Lebenswoche |
Bemerkungen |
Fortlaufender Kurs. Bitte freie Plätze bei der Ausbilderin erfragen. |
Meldestart |
11.07.2025 |
Meldeschluss 1 |
31.12.2025 |
sonst. Bemerkungen |
Ziele: Sozialisierung, Aufbau einer engen Hund-Menschbindung in der Prägephase. Heranführen an die Grundkommandos Komm, Sitz, Platz, Bleib. Heranführen an verschiedene Reize sowie Vorbereitung auf Schussfestigkeit. Hilfestellung in allen Fragen zum Umgang und der Erziehung von jungen Retrievern. |
Meldegeld 1 |
12,- Euro je Trainingseinheit |
MaxAnz |
6 - 8 |
Standardtexte |
4 |
Meldeadresse |
Nur Onlinemeldeverfahren. |
Bankverbindung |
Kursgebühr bitte erst nach Zahlungsaufforderung auf folgendes Konto überweisen: DRC BZG Köln Bonn IBAN: DE22 3007 0024 0977 7707 16. Verwendungszweck: "Welpen-Kurs, Veranstaltungsnummer 15903, Name des Teilnehmenden." |
Meldeunterlagen |
Haftpflichtversicherungnachweis und Impfpass sind bei Kursbeginn vorzulegen |
tierärztl. Vorschriften |
Gültige Impfungen |
Zeitplan |
Der Kurs findet voraussichtlich Samstag morgens statt. Die Ausbilderin wird den genauen Zeitplan bekannt geben. Je nach Teilnehmerzahl beläuft sich eine Kursstunde auf ca. 60 - 90 Minuten. |
VeranstNr |
15903 |
Online-Anmeldung |
anzeigen |
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- Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
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Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
- Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
- Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden
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