Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Workingtest
Hinweis Workingtest - RetrieveAHRCup -
Start 08.11.2025
Ende 08.11.2025
Plz 53474
Veranstaltungsort Bad Neuenahr
Landesgruppe West
Bezirksgruppe Bezirksgruppe Köln/Bonn
Prüfungsleiter Günther Kohler
Sonderleiter 1 Ute Wagnitz, wagnitz@drc-koeln-bonn.de
Sonderleiter 2 Monika Kniel E-Mail: monikniel@t-online.de
Voraussetzungen Startklasse: nur Offene Klasse
Meldestart 22.09.2025
Meldeschluss 1 15.10.2025
Suchenlokal Hemmesener Hütte
sonst. Bemerkungen Es gelten die Wettbewerbsbedingungen des DRC. Helfer melden sich bitte bei Ute Wagnitz E-Mail: wagnitz@drc-koeln-bonn.de Tel.: 02253-3721
Meldegeld 1 60,- €
Meldegeld 2 75,- €
MaxAnz max. 30 Teams
Standardtexte 4
Bankverbindung Nach Meldeschluss wird eine E-Mail an alle angenommenen Teilnehmer versandt. In dieser E–Mail findet Ihr die nötigen Bankdaten, um das Startgeld bis zum genannten Datum zu überweisen. Schecks und Bargeld werden nicht entgegengenommen
Meldeunterlagen Anmeldungen nur über das DRC-Online-Anmeldeverfahren. Für die Richtigkeit der übermittelten Daten ist jeder selbst verantwortlich. Am Prüfungstag müssen die Originalunterlage vorliegen (Ahnentafel, Leistungsheft, Impfpass, Tierhalterversicherung mit aktuellem Zahlungsnachweis).
Richter 1 Günther Kohler
Richter 2 NN
Richter 3 NN
VeranstNr 15844

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden