Kategorie Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Jagdliche Anlagensichtung der Retriever (JAS/R)
Start 09.08.2025
Ende 09.08.2025
Plz 50169
Veranstaltungsort Kerpen Türnich
Landesgruppe West
Bezirksgruppe Alle
Prüfungsleiter Georg Isphording
Sonderleiter 1 Alexandra Kaminski
alexandra@retriever-drcaachen.de
Voraussetzungen Die Zulassung von Hunden zur Jagdlichen Anlagensichtung der Retriever richtet sich nach der Satzung und den Rahmenrichtlinien des JGHV (außer Regelung "Führen ohne Jagdschein" und Einspruchsordnung des JGHV)
Meldestart 09.06.2025
Meldeschluss 1 14.07.2025
Meldegeld 1 80,- €
Meldegeld 2 120,- €
MaxAnz max. 6 Hunde
Standardtexte 4
Meldeadresse Meldungen zur Prüfung bitte ausschließlich über das Online-Meldeformular. Meldungen per E-Mail oder auf dem Postweg werden nicht berücksichtigt.
Bankverbindung Bankverbindung wird mit der Zusage mitgeteilt
Meldeunterlagen Für die Richtigkeit der übermittelten Daten ist jeder selbst verantwortlich. Am Prüfungstag müssen die Original-Unterlagen vorliegen: Ahnentafel und ggf. Leistungsheft, Impfpass (gültige Tollwutimpfung), Nachweis einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung
Zeitplan folgt nach Startplatzzusage
Richter 1 Georg Isphording
Richter 2 Michael Brühl
Richter 3 N.N.
VeranstNr 15690

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden