Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Begleithundeprüfung (BHP)
Hinweis BHP
Start 25.10.2025
Ende 25.10.2025
Plz 63594
Veranstaltungsort Hasselroth - Neuenhaßlau
Landesgruppe Mitte
Bezirksgruppe Bezirksgruppe 3 - Main-Gebiet
Prüfungsleiter Joachim Beringer
Sonderleiter 1 Andrea Kreß
V1@drc-bzg-main.de
Tel.: 0171 / 903 74 26
Voraussetzungen Retriever mit VDH / FCI Ahnentafel
Bemerkungen Anfahrtsbeschreibung siehe DRC BZG 3 Homepage
www.drc-bzg-main.de
oder durch SL.
Meldestart 16.08.2025
Meldeschluss 1 10.10.2025
Suchenlokal Hundeplatz des SV Freigericht / Trainingsgelände DRC BZG 3
sonst. Bemerkungen Am Prüfungstag sind mitzubringen:
- Original Ahnentafel mit Leistungsheft,
- Nachweis gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung,
- Impfpass
- und Sachkundenachweis.

Meldegeld 1 45,- €
Meldegeld 2 45,- €
MaxAnz max. 12 Hunde
Standardtexte 4
Meldeadresse Online-Meldeverfahren über die Datenbank des DRC e.V.
Bankverbindung Die Bankverbindung wird mit der Meldebestätigung mitgeteilt.
Zahlung des Meldegeldes nach Zusage des Startplatzes innerhalb 1 Woche nach der Meldebestätigung unter Angabe der Veranstaltungs-Nr., Vor- und Zuname des Besitzers und der vollständige Name des gemeldeten Hundes.
Meldeunterlagen Bitte Prüfungsordnung beachten, speziell wegen Sachkundenachweis und diesen vorab - wenn vorhanden - der SL in Kopie senden. Wer noch keinen Sachkundenachweis hat, bitte mit der SL in Kontakt treten.
tierärztl. Vorschriften Jeder teilnehmende Hund hat eine gültige Tollwutimpfung vorzuweisen.
Zeitplan Anmeldung: 9:30 Uhr
Richten: ab ca. 10:00 Uhr
Richter 1 Joachim Beringer
VeranstNr 15450

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden