Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Wesenstest (WT)
Start 02.08.2025
Ende 03.08.2025
Plz 63594
Veranstaltungsort Hasselroth - Neuenhaßlau
Landesgruppe Mitte
Bezirksgruppe Bezirksgruppe 3 - Main-Gebiet
Prüfungsleiter Brigitte Weber
Sonderleiter 1 Astrid Horn-Reimann
astrid.horn@arlinks.de
Tel.: +49 160 906 906 53
Voraussetzungen Retriever mit VDH / FCI Ahnentafel
Bemerkungen Anfahrtsbeschreibung siehe DRC BZG 3 Homepage
www.drc-bzg-main.de
oder durch SL.
Meldestart 09.05.2025
Meldeschluss 1 21.06.2025
Suchenlokal Hundeplatz des SV Freigericht / Trainingsgelände DRC BZG 3
sonst. Bemerkungen Sie können unter MItteilung an den Sonderlieter angeben, wenn Sie an einem bestimmten Tag starten möchten. Wir versuchen dies zu berücksichtigen.
Meldegeld 1 45,- €
Meldegeld 2 45,- €
MaxAnz max. 9 Hunde pro Tag
Standardtexte 4
Meldeadresse DRC Onlinemeldeverfahren
Bankverbindung Die Bankverbindung wird mit der Meldebestätigung mitgeteilt.
Zahlung des Meldegeldes nach Zusage des Startplatzes innerhalb 1 Woche nach der Meldebestätigung unter Angabe der Veranstaltungs-Nr., Vor- und Zuname des Besitzers und der vollständige Name des gemeldeten Hundes.
Meldeunterlagen Bitte Prüfungsordnung beachten!
Original Ahnentafel, Impfpass und Leistungsheft müssen ebenso vorgelegt werden wie der Nachweis einer aktuell gültigen Hundehalterhaftpflicht-Versicherung.

Die Meldung ist erst mit Eingang des Meldegeldes auf dem Konto der BZG komplett. Die Plätze werden nach Eingang der Meldungen vergeben, bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los.
tierärztl. Vorschriften Jeder teilnehmende Hund hat eine gültige Tollwutimpfung vorzuweisen.
Zeitplan Wird mit der Meldebestätigung vom Sonderleiter bekannt gegeben.
Richter 1 Brigitte Weber
VeranstNr 15448
Online-Anmeldung anzeigen

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden