Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Formwertbeurteilung (FW)
Hinweis für alle Rassen
Start 12.07.2025
Ende 12.07.2025
Plz 63594
Veranstaltungsort Hasselroth - Neuenhaßlau; Hundeplatz des Schäferhundvereins
Landesgruppe Mitte
Bezirksgruppe Bezirksgruppe 3 - Main-Gebiet
Prüfungsleiter Birgit Pfeifer
Sonderleiter 1 Astrid Horn-Reimann
Mobil: +49 160 906 906 53
astrid.horn@arlinks.de

Voraussetzungen Eindeutig zu identifizierender Hund, Ahnentafel von DRC e.V. oder VDH / FCI

Bemerkungen genaue Anfahrt siehe unter:
www.drc-bzg-main.de - Wegbeschreibung Trainingsplatz -
sowie Information durch den Sonderleiter
Meldestart 17.05.2025
Meldeschluss 1 28.06.2025
Suchenlokal SV Neuenhasslau Trainingsgelände DRC BZG 3 bzw. SV
Meldegeld 1 45,- €
Meldegeld 2 90,- €
MaxAnz max.: 18 Hunde
Standardtexte 4
Meldeadresse nur Online-Anmeldungen !
Bankverbindung wird mit der Meldebestätigung mitgeteilt !
Zahlung des Meldegeldes nach Zusage eines Startplatzes innerhalb 1 Woche nach Erhalt der Meldebestätigung unter Angabe der Veranstaltungs-Nr. , Vor- und Zuname des Besitzers und der vollständige Name des gemeldeten Hundes.
tierärztl. Vorschriften Tollwutimpfung
Zeitplan Anmeldung ca. 10:00 Uhr,
Richten ab ca. 10:30 Uhr
Richter 1 Birgit Pfeifer
VeranstNr 15188

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden