Kategorie Kurse
Bezeichnung Welpen-Kurs
Hinweis Welpen Einzelunterricht
Start 01.01.2025
Ende 31.12.2025
Plz 63594
Veranstaltungsort Hasselroth - Neuenhaßlau
Landesgruppe Mitte
Bezirksgruppe Bezirksgruppe 3 - Main-Gebiet
Prüfungsleiter Ingrid Grob
Andrea Kreß
Voraussetzungen Mitglied DRC e.V.
Meldestart 01.01.2025
Meldeschluss 1 31.12.2025
Suchenlokal Hundeplatz / Trainingsgelände der BZG 3 Main-Gebiet
63594 Hasselroth - Neuenhaßlau
bzw. nach Absprache mit dem Trainer in verschiedenen Umgebungen.
sonst. Bemerkungen Wir beginnen mit dem Welpen-Einzelunterricht ca. 8-10 Tage nach Einzug des Welpen beim Besitzer.
Hier werden die Grundlagen / Basics in möglichst reizarmer Umgebung für Welpe und Hundeführer gelernt, die danach in der Welpengruppe, unter Ablenkung von anderen Mensch/Hunde-Teams vertieft und gefestigt werden.
Der Einzelunterricht findet in Absprache zwischen Trainer und Hundeführer individuell in reizarmer Umgebung statt und umfasst ca. 5 - 6 Einheiten / Std., die wöchentlich gegeben werden.
Meldegeld 1 25,- pro Stunde
MaxAnz 10
Standardtexte 4
Meldeadresse Andrea Kreß
v1@drc-bzg-main.de
0171 / 903 74 26
Bankverbindung Zahlung des Meldegeldes nach Meldebestätigung unter Angabe der Veranstaltung-Nr., Name des Hundes und des Hundeführers auf das Konto der BZG.
Meldeunterlagen Ahnentafel VDH / FCI
Hundehalterhaftpflichtversicherung
tierärztl. Vorschriften gültiger Impfausweis
Zeitplan individuell, nach Absprache mit dem Trainer
Dauer: 60 Min. pro Std.
VeranstNr 15110
Online-Anmeldung anzeigen

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden