Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Workingtest
Hinweis Blaues Ländchen Startklassen F und A
Start 27.09.2025
Ende 28.09.2025
Plz 56357
Veranstaltungsort Eschbach
Landesgruppe Mitte
Bezirksgruppe Bezirksgruppe 5 - Main-Taunus
Prüfungsleiter Heike Bülhoff, D.
Sonderleiter 1 Doris Wirth, E-Mail: mdwirth@web.de, Tel: 06436-6331 oder 0162 9347192
Sonderleiter 2 Sandra Wirth, E-Mail: sandra.wirth86@gmx.de, Tel: 0171 7306224
Meldestart 03.08.2025
Meldeschluss 1 06.09.2025
Suchenlokal Infos folgen
sonst. Bemerkungen Helfer werden bei der Startplatzvergabe bevorzugt. Pro Hundeführer und Tag kann nur ein Hund gemeldet werden. Gehen mehr Meldungen ein als Startplätze vorhanden sind, entscheidet das Los.
Meldegeld 1 60,- €
Meldegeld 2 75,- €
MaxAnz 40
Standardtexte 4
Meldeadresse Ausschließlich über das DRC-Online-Anmeldeverfahren
Bankverbindung Das Meldegeld ist bis spätestens zum Meldeschluss zu zahlen. Die Meldung ist nur gültig, wenn das Meldegeld auf das Konto der BZG 5 Main Taunus, Deutsche Bank, IBAN: DE43 3007 0024 0977 7707 26, Verwendungszweck WT BL Startklasse und Name des Hundes überwiesen wurde.
Meldeunterlagen Für die Richtigkeit der übermittelten Daten ist jeder selbst verantwortlich. Am Prüfungstag müssen die Original-Unterlagen vorliegen (Ahnentafel, Leistungsheft, Impfpass, Tierhalterhaftpflichtversicherung mit aktuellem Zahlungsnachweis).
tierärztl. Vorschriften gültige Tollwutimpfung
Zeitplan Samstag: Startklasse F ; Sonntag: Startklasse A
Richter 1 Heike Bülhoff, D., PL.
Richter 2 Rony Michiels, B.
Richter 3 Thomas Kühn, D.
VeranstNr 14988
Online-Anmeldung anzeigen

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden