Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Formwertbeurteilung (FW)
Hinweis für alle Rassen
Start 23.08.2025
Ende 23.08.2025
Plz 35753
Veranstaltungsort Greifenstein
Landesgruppe Mitte
Bezirksgruppe Bezirksgruppe 5 - Main-Taunus
Prüfungsleiter Birgit Pfeifer, D.
Sonderleiter 1 Marion Steinhauer, Backhausstr. 18, 65594 Runkel, Tel. 0152 26309988 oder 06471 5544, marion@steinhauer-wirbelau.de
Voraussetzungen Hund muß mind. 12 Monate alt sein.
Meldestart 15.06.2025
Meldeschluss 1 23.07.2025
Meldeschluss 2 23.07.2025
sonst. Bemerkungen Meldegeld ist Reuegeld
Meldegeld 1 45,- €
Meldegeld 2 90,- €
MaxAnz 20
Standardtexte 4
Meldeadresse Meldungen sind ausschließlich über das DRC-Online-Anmeldeverfahren möglich
Bankverbindung DRC BZG 5, Deutsche Bank, IBAN: DE43 3007 0024 0977 7707 26 Verwendungszweck Formwert und Name des Starters Meldegeld ist mit der Anmeldung fällig spätestens jedoch bis zum Meldeschluss zahlbar !!!!
Meldeunterlagen Am Pruefungstag sind Originalahnentafel und (wenn vorhanden) Leistungsheft sowie Impfausweis und Versicherungsnachweis(Hundehalterhaftpflicht) vorzulegen. Startplatz wird erst nach Eingang des Meldegeldes zugesichert.
tierärztl. Vorschriften gültige Tollwutimpfung ist erforderlich
Zeitplan Zeitplan und Anfahrtsbeschreibung erfolgt mit Einladung zur Prüfung.
Richter 1 Birgit Pfeifer, D.
VeranstNr 14982

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden