Kategorie |
Nicht-Jagdliche Prüfungen |
Bezeichnung |
Workingtest |
Hinweis |
1.Workingtest Öcher-Cup Anfänger |
Start |
05.04.2025 |
Ende |
05.04.2025 |
Plz |
47623 |
Veranstaltungsort |
Raum Kevelaer |
Landesgruppe |
West |
Bezirksgruppe |
Bezirksgruppe Aachen |
Prüfungsleiter |
Annette Bürse-Hanning |
Sonderleiter 1 |
Wolfgang Brecht Krämersterz 2b, 52224 Stolberg, 0159-01977587 wbrecht07@gmail.com |
Sonderleiter 2 |
Atze Teutenberg Twistedener Str. 63, 47623 Kevelaer, 0171-2858604 acy@retriever-pro.de |
Voraussetzungen |
Es gelten die Wettbewerbsregeln des DRC e.V. Es kann pro Hundeführer nur 1 Hund gemeldet werden! |
Meldestart |
16.02.2025 |
Meldeschluss 1 |
07.03.2025 |
sonst. Bemerkungen |
nur Anfänger Klasse! Bitte Nachricht an die SL, wenn ein Helfer mitgebracht werden kann, vielen Dank! |
Meldegeld 1 |
60,- € |
Meldegeld 2 |
75,- € |
MaxAnz |
max. 45 Hunde |
Standardtexte |
4 |
Meldeadresse |
ONLINE-MELDUNG |
Bankverbindung |
Die Startplätze werden nach Losverfahren vergeben, sind aber erst mit Eingang des Meldegeldes innerhalb 5 Tagen gesichert. Danach wird der Platz neu vergeben. Überweisung bitte erst nach Startplatzzusage. Bankverbindung wird mit Startplatzzusage mitgeteilt. Meldegeld ist Reuegeld! |
Meldeunterlagen |
Für die Richtigkeit der übermittelten Daten ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Am Prüfungstag sind die Originalunterlagen (Ahnentafel, Leistungsheft, Impfpass, Haftpflicht) vorzulegen. |
tierärztl. Vorschriften |
gültige Tollwutimpfung |
Zeitplan |
folgt nach der Startplatzzusage |
Richter 1 |
Annette Bürse-Hanning |
Richter 2 |
Stefan Bürse-Hanning |
Richter 3 |
Werner Haag |
VeranstNr |
14893 |
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- Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
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Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
- Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
- Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden
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