Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Workingtest
Hinweis 1.Workingtest Öcher-Cup Anfänger
Start 05.04.2025
Ende 05.04.2025
Plz 47623
Veranstaltungsort Raum Kevelaer
Landesgruppe West
Bezirksgruppe Bezirksgruppe Aachen
Prüfungsleiter Annette Bürse-Hanning
Sonderleiter 1 Wolfgang Brecht Krämersterz 2b, 52224 Stolberg, 0159-01977587 wbrecht07@gmail.com
Sonderleiter 2 Atze Teutenberg Twistedener Str. 63, 47623 Kevelaer, 0171-2858604 acy@retriever-pro.de
Voraussetzungen Es gelten die Wettbewerbsregeln des DRC e.V. Es kann pro Hundeführer nur 1 Hund gemeldet werden!
Meldestart 16.02.2025
Meldeschluss 1 07.03.2025
sonst. Bemerkungen nur Anfänger Klasse! Bitte Nachricht an die SL, wenn ein Helfer mitgebracht werden kann, vielen Dank!
Meldegeld 1 60,- €
Meldegeld 2 75,- €
MaxAnz max. 45 Hunde
Standardtexte 4
Meldeadresse ONLINE-MELDUNG
Bankverbindung Die Startplätze werden nach Losverfahren vergeben, sind aber erst mit Eingang des Meldegeldes innerhalb 5 Tagen gesichert. Danach wird der Platz neu vergeben. Überweisung bitte erst nach Startplatzzusage. Bankverbindung wird mit Startplatzzusage mitgeteilt. Meldegeld ist Reuegeld!
Meldeunterlagen Für die Richtigkeit der übermittelten Daten ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Am Prüfungstag sind die Originalunterlagen (Ahnentafel, Leistungsheft, Impfpass, Haftpflicht) vorzulegen.
tierärztl. Vorschriften gültige Tollwutimpfung
Zeitplan folgt nach der Startplatzzusage
Richter 1 Annette Bürse-Hanning
Richter 2 Stefan Bürse-Hanning
Richter 3 Werner Haag
VeranstNr 14893

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden