Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Arbeitsprüfung mit Dummys (APD/R)
Hinweis Dummy A + F
Start 15.03.2025
Ende 15.03.2025
Plz 63633
Veranstaltungsort Birstein - Obersotzbach
Landesgruppe Mitte
Bezirksgruppe Bezirksgruppe 3 - Main-Gebiet
Prüfungsleiter Gabi Elfers
Sonderleiter 1 Astrid Horn-Reimann
astrid.horn@arlinks.de
Tel: +49 160-906 906 53
Bemerkungen Wegbeschreibung kommt mit der Meldebestätigung vom Sonderleiter.
Meldestart 02.02.2025
Meldeschluss 1 08.03.2025
Suchenlokal wird noch bekannt gegeben
sonst. Bemerkungen Für die Richtigkeit der übermittelten Daten ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
Die Startplätze werden ausgelost. Erst nach Eingang des Meldegeldes ist der Startplatz sicher, sollte keine Zahlung innerhalb 1 Woche erfolgen, wird der Startplatz weiter gegeben.
Meldegeld 1 A, F, O jeweils 45,- € für Mitglieder
Meldegeld 2 A, F, O jeweils 80,- € für Nichtmitglieder
MaxAnz max. 20 Hunde
Standardtexte 4
Meldeadresse Onlinemeldeverfahren über die Homepage des DRC e.V.
Bankverbindung Die Bankverbindung wird mit der Meldebestätigung mitgeteilt.
Zahlung des Meldegeldes nach Zusage des Startplatzes innerhalb 1 Woche nach der Meldebestätigung unter Angabe der Veranstaltungs-Nr., Vor- und Zuname des Besitzers und der vollständige Name des gemeldeten Hundes.
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Meldeunterlagen Am Prüfungstag sind die Original-Papiere des Hundes (Ahnentafel, Leistungsheft, Impfpass und Tierhalterhaftpflichtversicherung mit aktuellem Zahlungsnachweis) vorzulegen.
Bei Absage nach Meldeschluss wird das Meldegeld NICHT erstattet - Meldegeld ist Reuegeld!
tierärztl. Vorschriften Aktuell gültige Tollwutimpfung
Zeitplan Wird nach Meldeschluss mit der Meldebestätigung versandt.
Richter 1 Gabi Elfers
VeranstNr 14803

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden