Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Workingtest
Hinweis 12. Göttinger Workingtest
Start 14.10.2023
Ende 15.10.2023
Plz 37115
Veranstaltungsort Duderstadt
Landesgruppe Nord
Bezirksgruppe Bezirksgruppe Göttingen & Harz
Sonderleiter 1 Dr. Rebecca Höhl Sören Tödtmann
Voraussetzungen Es wird nach der Prüfungsordnung des DRC gerichtet.
Meldestart 02.09.2023
Meldeschluss 1 30.09.2023
sonst. Bemerkungen Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Sollten mehr Meldungen eingehen, als Startplätze vorhanden sind, entscheidet das Los. Helfermeldungen werden bevorzugt. Bitte in der Meldung angeben. Es gelten die Wettbewerbsbedingungen des DRC.
Meldegeld 1 45,- Mitglieder
Meldegeld 2 60,- Nichtmitgleider
MaxAnz Teilnehmerzahl begrenzt.
Standardtexte 4
Meldeadresse Klassen:
Veteranen, Anfänger, Fortgeschritten und Offene Klasse

Sollten es in der Veteranenklasse leider zu wenig Anmeldungen sein, werden wir die Plätze in der Fortgeschrittenen-Klasse aufstocken.

Die Anmeldung ist nur online möglich. Die Adresse wird rechtzeitig auf der Homepage der BZG Göttingen bekannt gegeben.
Das Meldegeld wird nach der Startplatzvergabe fällig. Meldegeld ist Reuegeld.

Helfermeldungen werden bevorzugt. Bitte in der Meldung unter Bemerkung angeben.

Bei Fragen sendet gern eine Mail an sl@goettinger-workingtest.de
Meldeunterlagen Leistungsheft/Ahnentafel,
Versicherungsnachweis
gültige Tollwutschutzimpfung.
Zeitplan Samstag (14.10.): Veteranen und Fortgeschrittene
Sonntag (15.10.): Anfänger und Offene Klasse
Richter 1 Daniel Perick
Richter 2 Heike Bülhoff
Richter 3 Thomas Kühn
Richter 4 Werner Haag
Richter 5 Herta Rudolph
VeranstNr 13570

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden