Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Workingtest
Hinweis 11. Göttinger Workingtest
Start 15.10.2022
Ende 16.10.2022
Plz 37115
Veranstaltungsort Duderstadt
Landesgruppe Nord
Bezirksgruppe Bezirksgruppe Göttingen & Harz
Prüfungsleiter Carsten Schröder
Sonderleiter 1 Daniela Klose-Borgaes (danny@bzg-goettingen.de)
Sören Tödtmann (soeren@bzg-goettingen.de)
Petra Voigt (petra@bzg-goettingen.de)
Voraussetzungen BITTE DEN NEUEN ORT BEACHTEN!

Es wird nach der Prüfungsordnung des DRC gerichtet.
Meldestart 03.09.2022
Meldeschluss 1 24.09.2022
sonst. Bemerkungen Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Sollten mehr Meldungen eingehen, als Startplätze vorhanden sind, entscheidet das Los. Helfermeldungen werden bevorzugt. Bitte in der Meldung angeben. Es gelten die Wettbewerbsbedingungen des DRC.
Meldegeld 1 45,- Mitglieder
Meldegeld 2 60,- Nichtmitgleider
MaxAnz Teilnehmerzahl begrenzt.
Standardtexte 4
Meldeadresse Klassen:
Veteranen, Anfänger, Fortgeschritten und Offene Klasse

Sollten es in der Veteranenklasse leider zu wenig Anmeldungen sein, werden wir die Plätze in der Anfängerklasse aufstocken und ggf. zwei Anfängergruppen anbieten.

Die Anmeldung ist nur online möglich. Die Adresse wird rechtzeitig auf der Homepage der BZG Göttingen bekannt gegeben.
Das Meldegeld wird nach der Startplatzvergabe fällig. Meldegeld ist Reuegeld.

Helfermeldungen werden bevorzugt. Bitte in der Meldung unter Bemerkung angeben.

Bei Fragen sendet gern eine Mail an sl@goettinger-workingtest.de
Meldeunterlagen Leistungsheft/Ahnentafel,
Versicherungsnachweis
gültige Tollwutschutzimpfung.
Zeitplan Samstag (15.10.): Veteranen und Anfänger
Sonntag (16.10.): Fortgeschritten und Offene Klasse
Richter 1 Carsten Schröder
Richter 2 Annette Präkelt
Richter 3 Lars Nordenhof
Richter 4 Herta Rudolph
Richter 5 Thorsten Helmrath
VeranstNr 12547
Ergebnisliste anzeigen

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden