Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Arbeitsprüfung mit Dummys (APD/R)
Hinweis APD-R A
Start 05.03.2022
Ende 05.03.2022
Plz 38704
Veranstaltungsort Liebenburg
Landesgruppe Nord
Bezirksgruppe Bezirksgruppe Göttingen & Harz
Sonderleiter 1 Jan Steuernagel
Am Eichberg 37
38855 Wernigerode
jan@bzg-goettingen.de

Voraussetzungen Heiße Hündinnen müssen dem Sonderleiter gemeldet werden. Sie können evtl. in Absprache mit dem Prüfungsleiter als letzte geprüft werden. Die dann aktuellen Corona-Regelungen sind einzuhalten. Derzeit sind alle Veranstaltungen als 2G-Veranstaltungen durchzuführen.
Meldestart 05.02.2022
Meldeschluss 1 26.02.2022
sonst. Bemerkungen Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Sollten mehr Meldungen eingehen, als Startplätze vorhanden sind, entscheidet das Los. Es gelten die Wettbewerbsbedingungen des DRC.

Die Prüfung erfolgt unter den aktuell gültigen Corona-Auflagen des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes und des DRC e.V.

Bei Fragen und für Infos: jan@bzg-goettingen.de
Meldegeld 1 A, F, O jeweils 35,- € für Mitglieder
Meldegeld 2 A, F, O jeweils 70,- € für Nichtmitglieder
MaxAnz 18
Standardtexte 4
Meldeadresse Klassen: Anfänger
Die Anmeldung ist nur online möglich. Die Adresse wird rechtzeitig auf der Homepage der BZG Göttingen bekannt gegeben.
Das Meldegeld wird nach der Startplatzvergabe fällig. Meldegeld ist Reuegeld.
Bankverbindung Wird mit der Teilnahmebestätigung per E-Mail mitgeteilt. Bitte keine Vorabüberweisungen tätigen!
Meldeunterlagen Leistungsheft/Ahnentafel im Original
Versicherungsnachweis
gültige Tollwutschutzimpfung
Zeitplan Wird mit der Teilnahmebestätigung verschickt.
Richter 1 Mario Hickethier (D)
VeranstNr 12440

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden