Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Begleithundeprüfung (BHP)
Hinweis BHP
Start 31.10.2021
Ende 31.10.2021
Plz 63594
Veranstaltungsort Hasselroth - Neuenhaßlau
Landesgruppe Mitte
Bezirksgruppe Bezirksgruppe 3 - Main-Gebiet
Prüfungsleiter Joachim Beringer
Sonderleiter 1 Ingrid Grob
Voraussetzungen Retriever mit VDH / FCI Ahnentafel
Bemerkungen Anfahrtsbeschreibung siehe DRC BZG 3 Homepage: www.drc-bzg-main.de und durch SL
Meldestart 15.08.2021
Meldeschluss 1 03.10.2021
Suchenlokal Hundeplatz des SV Freigericht / Trainingsgelände DRC BZG 3
sonst. Bemerkungen Am Prüfungstag sind mitzubringen: Original Ahnentafel und Leistungsheft,Nachweis gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung, Impfpass und Sachkundenachweis. Die Prüfung erfolgt unter den aktuell gültigen Corona- Auflagen des örtlich zuständigen Ordnungsamtes und des DRC e.V.
Meldegeld 1 35,- €
Meldegeld 2 35,- €
MaxAnz max. 10 Hunde
Standardtexte 4
Meldeadresse Onlinemeldeverfahren Ingrid Grob Tel.: 069 / 84 84 9666 Handy: 0170 / 59 58 562 Kassenwart@drc-bzg-main.de
Bankverbindung DRC e.V. - DRC BZG 3 Main-Gebiet BIC: DEUTDEDBDUE IBAN: DE70 3007 0024 0977 7707 25
Meldeunterlagen Nur Onlinemeldung ! Berücksichtigung der Meldung erst nach Überweisung des Meldegeldes, siehe Bankverbindung BZG 3. Bitte Prüfungsordnung beachten, speziell wegen Sachkundenachweis und diesen vorab - wenn vorhanden - der SL in Kopie nachweisen. Wer noch keinen Sachkundenachweis hat bitte mit der SL in Kontakt treten.
tierärztl. Vorschriften Jeder teilnehmende Hund hat eine gültige Tollwutimpfung vorzuweisen.
Zeitplan Anmeldung 9:00 Uhr, Richten ab ca. 9:30 Uhr
Richter 1 Joachim Beringer
VeranstNr 11845

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden