Das rassetypische Wesen des Retrievers ist die Grundvoraussetzung für eine artgerechte Beschäftigung. Sein freundliches, unkompliziertes Wesen, seine gute Lenkbarkeit und Kooperationsbereitschaft und nicht zuletzt seine Ausdauer, sein Arbeitswille und seine hohe Lernbereitschaft machen den Retriever nicht nur zu einem angenehmen Begleiter, sondern bieten seinem Besitzer jede Möglichkeit, den Hund über das reine Spazierengehen hinaus zu fördern und seine Bedürfnisse zu befriedigen.
Neben den typischen Wesensmerkmalen der Retrieverrassen ist aber auch ein ausreichendes Maß an Gehorsam entscheidend, um den Hund durch geeignete Aufgaben geistig zu fordern, auszulasten und um aus ihm einen guten Begleiter im Alltag zu machen.
Zur Überprüfung der vorhandenen Wesenseigenschaften und des erlernten Verhaltens im Rahmen einer auf den Grundgehorsam ausgerichteten Ausbildung bietet der DRC einen Wesenstest und eine Begleithundeprüfung für alle Retriever mit VDH-anerkannten Papieren an.
Die Begleithundeprüfung des DRC wird inhaltlich angelehnt an die Begleithundeprüfung des VDH durchgeführt. An der DRC-Begleithundeprüfung können nur Retriever teilnehmen, für die eine vom VDH anerkannte Ahnentafel ausgestellt wurde, die mindestens 15 Monate alt sind und deren Halter den Nachweis erbringen, dass sie über einen anerkannten Sachkundenachweis verfügen.
Sofern ein entsprechender Sachkundenachweis des Halters zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vorliegt, kann dieser am Tag der Prüfung im Rahmen einer schriftlichen Überprüfung der Sachkunde erbracht werden, bevor die Teilnahme am praktischen Teil der Begleithundeprüfung erfolgt.
Im praktischen Prüfungsteil, wird der Gehorsam des Hundes in verschiedenen Prüfungsfächern sowohl auf einem Übungsplatz als auch außerhalb des Übungsplatzes im Verkehr in einem geeigneten Umfeld innerhalb geschlossener Ortschaften abgefragt.
Zum Prüfungsteil auf dem Übungsplatz werden nur Hunde zugelassen, die zuvor in einer Unbefangenheitsprobe unter Beweis gestellt haben, dass sie weder aggressiv noch ängstlich oder unsicher sind. Die Unbefangenheit des Hundes wird auch während der gesamten Prüfung beobachtet. Hunde, die während der Prüfung Wesensmängel zeigen, können von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden und damit die Prüfung nicht bestehen.
Um zum Prüfungsteil im Verkehr zugelassen zu werden, muss der Hund zunächst den Prüfungsteil auf dem Übungsplatz bestanden und hier eine Mindestleistung von 70% der erreichbaren Punkte erbracht haben.
In der Begleithundeprüfung werden im Prüfungsteil auf dem Übungsplatz standardisierte Aufgaben gestellt, in denen der Hund in einem festgelegten Laufschema sowohl Leinenführigkeit als auch das Folgen frei bei Fuß sowie Sitzen, Ablegen (auch unter Ablenkung) und Kommen zeigen muss.
Im Prüfungsteil im Verkehr wird der Hund verschiedenen Situationen ausgesetzt, in denen er sich bei der Begegnung mit Personen, Radfahrern, Joggern, Autos, anderen Hunden oder kurzfristig allein gelassen unbeeindruckt, gehorsam und lenkbar zeigen muss.
Die Übungen im Verkehr können dabei vom Richter individuell an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Details zum Inhalt und Ablauf der BHP finden sich in der Ordnung für die Begleithundeprüfung (BHP).
Der Retriever soll ein idealer Jagd- und Familienhund sein, der allen erdenklichen Alltagssituationen sicher gewachsen ist. Seine Freundlichkeit und Sicherheit im Umgang mit Menschen sind unverzichtbare Rassemerkmale. Da es als erwiesen gilt, dass sich psychische Anlagen ebenso vererben wie physische, kommt der wesensmäßigen Selektion des Zuchthundes eine besondere Bedeutung zu.
Um den Wesensstandard des Retrievers zu gewährleisten, ist eine dementsprechende Überprüfung des Junghundes erforderlich. Dies geschieht im DRC seit vielen Jahren durch den Wesenstest. Der Wesenstest dient außerdem dem Erkennen des Erbwertes der Eltern, dessen Feststellung durch die Teilnahme möglichst vieler Wurfgeschwister am Wesenstest erleichtert wird. Der Wesenstest ist keine Prüfung im eigentlichen Sinne, bei der eine Leistung oder ein antrainiertes Verhalten des Hundes abgefragt wird. Vielmehr werden die Reaktionen des Retrievers auf verschiedene simulierte Alltagssituationen nach einem standardisierten Verfahren beobachtet, erfasst und bewertet.
In der Zuchtordnung verschiedener Retrieverrassen ist der Wesenstest als eine mögliche Zuchtzulassungsvoraussetzung aufgeführt.
Um an einem Wesenstest teilnehmen zu können, muss der Hund mindestens 12 Monate alt und sollte geschlechtsreif sein. Kranke oder verletzte Hunde können nicht am Wesenstest teilnehmen. Es werden nur Hunde mit FCI-anerkannter Ahnentafel geprüft. Der Eigentümer des Hundes muss kein DRC-Mitglied sein.
Der Wesenstest und die damit verbundene Beurteilung des Verhaltens beginnt bereits mit der Befragung des Hundehalters, in der u.a. die körperliche Verfassung und die Haltungsbedingungen des Hundes abgefragt werden, und mit der Identitätskontrolle durch das Ablesen des dem Hund implantierten Mikrochips.
Anschließend die Aktivität des Hundes während eines Spaziergangs mit seinem Hundeführer beurteilt. Im Verlauf des Spaziergangs nähert sich der Hundeführer einer sich fortbewegenden Personengruppe und schließt sich dieser nach der Annäherung für einen gemeinsamen Spaziergang an. Der Hund soll sich dabei frei und unbefangen gemeinsam mit seinem Hundeführer innerhalb der Gruppe bewegen.
Nachdem die Menschgruppe das Testgelände verlassen hat, bewegt sich der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund zuerst auf eine weibliche und dann auf eine männliche Einzelperson zu, die den Hund jeweils zur Kontaktaufnahme animiert.
Anschließend spielt der Hundeführer zunächst ohne und später mit einem Gegenstand mit dem Hund. Im Rahmen des Spiels wird der Gegenstand geworfen, wobei die Reaktion des Hundes auf den geworfenen Gegenstand beurteilt wird.
Ein mitgebrachtes Apportel wird mindestens dreimal in ein Gelände mit geringer Deckung und anschließend mindestens dreimal möglichst weit in ein Gelände mit dichter Deckung geworfen, sodass das Apportel und dessen Fallstelle für den Hund nicht mehr sichtbar sind. Die Würfe können spielerisch oder in einer dem Hund vertrauten Weise erfolgen. Der Hund soll das Apportel anschließend suchen und kurz tragen bzw. zutragen.
Der Hundeführer geht danach mit seinem freilaufenden Hund einen Parcours, mit jeweils drei haptischen, drei optischen und drei akustischen standardisierten Reizen ab. Im Anschluss an den Parcours wird die Schussfestigkeit des Hundes überprüft.
Der Hund darf in keiner der Testsituationen akustisch, optisch oder körperlich bedroht werden. Ermunterungen oder die Unterstützung des Hundes in verbaler oder in anderer Form durch den Hundeführer oder den Richter sind möglich. Der Hund sollte dadurch aber nicht unter Signalkontrolle gestellt werden.
Die Wiederholung eines bestandenen Wesenstest ist nicht möglich. Ein nicht bestandener Wesenstest kann einmal wiederholt werden. Zur Revidierung der ersten Beurteilung ist die Teilnahme des Hundes an einem Wesenstest erforderlich, der von zwei Wesensrichtern gemeinsam durchgeführt wird.
Bestimmte Verhaltensweisen, die im Wesenstest gezeigt werden, können zum Zuchtausschluss des vorgestellten Hundes führen.
Bei einem Wesenstest, bei dem in simulierten Alltagssituationen das Verhalten des Retrievers abgefragt und bewertet wird, handelt es sich nicht um einer Prüfung im eigentlichen Sinne. Hier wird keine antrainierte Leistung, sondern das natürliche Verhalten des Hundes abgefragt.
Bei der Begleithundeprüfung hingegen wird im Rahmen eines festgelegten Prüfungsablaufes mit definierten Aufgaben die Leistung des Hundes in Bezug auf seine Lenkbarkeit und seinen Gehorsam im Alltag bewertet.
Der aufmerksame Beobachter kann bei diesen Veranstaltungen erkennen, welche Charaktereigenschaften bei Retrievern erwünscht sind und was ein Retriever können sollte, um ein angenehmer Begleiter im Alltag zu sein.
Die Bezirks- und Landesgruppen im DRC führen Begleithundeprüfungen und Wesenstests durch und bieten Ausbildungskurse im Bereich der Begleithundearbeit an. Nach Rücksprache mit den jeweiligen Veranstaltern sind auch Zuschauer bei diesen Veranstaltungen zugelassen. Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner in Ihrer Region.