Retriever wurden ursprünglich als Jagdhunde für die Arbeit nach dem Schuss gezüchtet. Ihre Aufgabe bestand darin, bei der Jagd erlegtes Federwild und Niederwild zu suchen und dem Hundeführer zu bringen ("to retrieve").
Ein häufiger Grund für Jäger, sich für einen Retriever zu entscheiden, ist die Tatsache, dass die meisten dieser Hunde verhältnismäßig leicht auszubilden und zu führen sind. Ein "starkes Bedürfnis, dem Führer Freude zu bereiten" (will to please) ist teils sogar ausdrücklich im Rassestandard gefordert. Dies hat dazu geführt, dass in diversen Linien durch entsprechende Zuchtwahl Eigenschaften wie Führigkeit und Arbeitspassion in gleichem Maße gefördert wurden (überbetonte Passion gepaart mit wenig Führigkeit gilt genauso als fehlerhaft wie mangelnde Passion gepaart mit ausgeprägter Führigkeit).
Zwei im Jagdeinsatz bedeutsame retrievertypische Arbeitsweisen der Retriever sind das Merken (marking) und das Einweisen (blind retrieves) sowohl im Wasser als auch an Land.
Ein gut veranlagter Retriever, dessen Merkfähigkeit trainiert wurde, kann sich an mehrere Fallstellen von Flugwild, das für ihn sichtig beschossen wurde, erinnern. Nachdem er ruhig neben dem Führer gewartet hat, läuft er auf Kommando direkt zum zu apportierenden Wild und bringt dieses ohne die zeitraubendere, weiträumige Suche.
Beim Einweisen wird der gut lenkbare Retriever dagegen durch Handzeichen, wenn möglich auf direktem Wege, zu für ihn nicht sichtig gefallenen Stücken geschickt. Bei unmittelbar erlegten Stücken können diese sofort apportiert werden, im Falle von kranken Stücken muss er dagegen vorher das Geläuf/die Fährte ausarbeiten.
Eine Besonderheit vieler Retriever, die sich aus dem sprichwörtlich "weichen Maul" ergibt, ist die Tatsache, dass v. a. Friedwild auch lebend gebracht wird. Auch muss der interessierte Jäger wissen, dass beileibe nicht alle Retriever Raubwild(zeug)schärfe besitzen - was allerdings gelegentlich das Alltagsleben erheblich vereinfacht.
Aufgrund des ruhigen, konzentrierten Arbeitsstils werden Retriever, bedingt durch die hiesigen jagdlichen Erfordernisse, auch häufiger zu Nachsuchen auf Schalenwild eingesetzt. Für die in der Praxis hauptsächlich anfallenden Totsuchen sind sie in jedem Falle geeignet. Ein Teil der Retriever zieht auch krankes Wild nieder. Spurlaut sind diese Hunde allerdings so gut wie nie, während es kein Problem ist, ihnen das Verweisen beizubringen.
Bei denjenigen Rassen, die vorrangig für Gesellschaftsjagden gezüchtet wurden, wurde großer Wert auf Verträglichkeit in Bezug auf Artgenossen und Mitjäger gelegt; kurzum auf unkomplizierte Jagdbegleiter, die keine Nerven kosten, weil sie vielleicht auch ein bisschen "everybody's darling" sind. Bei Rassen, die dagegen mehr für die Einzeljagd geschaffen wurden, treten in stärkerem Maße Eigenschaften wie Schutztrieb und Territorialverhalten in den Vordergrund.
Auch wenn alle Retrieverrassen bestimmte Eigenschaften und Wesensmerkmale teilen, unterscheiden sie sich doch in vielerlei Hinsicht. Dies ist u.a. auch durch die ursprünglich unterschiedlichen Einsatzgebiete der jeweiligen Rassen als Jagdhunde historisch begründet.
Jäger, die mit der Anschaffung eines Retrievers als Jagdbegleiter liebäugeln, sollten sich daher vorher intensiv mit den spezifischen Rasseeigenschaften beschäftigen und dann erst die für sie wirklich passende Wahl treffen.
Zur Feststellung der Anlagen des Retrievers führt der DRC jagdliche Zuchtprüfungen durch, bei denen die Feststellung der natürlichen Anlagen des Jagdhundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund erfolgt.
Die jagdethische Forderung weist dem Jagdhund seine Hauptaufgabe in der Arbeit nach dem Schuss zu. Für diese Form der jagdlichen Arbeit ist der Retriever im Besonderen gezüchtet. Darum haben die Richter ihr besonderes Augenmerk auf die Feststellung dieser Anlagen und Eigenschaften zu richten, die den Spezialisten nach dem Schuss befähigen und auszeichnen. Nämlich sehr gute Nase, gepaart mit Findewillen, Arbeitsfreude und Wesensfestigkeit, die sich zusammen mit den Anlagen der Arbeitsruhe, Konzentration, Wasserfreude sowie seiner besonderen Begabung sich Fallstellen des Wildes merken zu können, innerhalb der einzelnen Aufgaben zeigen sollen.
Der Nachweis dieser Zuchtprüfungen ist, neben anderen Kriterien, als Voraussetzung für die Erteilung einer Zuchtzulassung für einen Hund, in verschiedenen Zuchtordnungen für die Retrieverrassen im DRC aufgeführt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse dieser Zuchtprüfungen für den DRC als Zuchtverein aber auch für Retriever von Interesse, für die keine Zuchtzulassung angestrebt wird. Die Zuchtprüfungen dienen auch dem Erkennen des Erbwertes der Eltern, dessen Feststellung durch Prüfungen möglichst vieler Wurfgeschwister erleichtert wird.
Die Jagdliche Anlagensichtung (JAS) ist eine Sichtung der jagdlichen Anlagen des jungen noch unerfahrenen Retrievers und keine Prüfung im eigentlichen Sinne. Hier wird bewusst darauf verzichtet, durch die Vergabe von Noten oder Punktzahlen und ein Ergebnis in Form von „Bestanden“ oder Nicht bestanden“, den Eindruck der Abfrage einer Leistung entstehen zu lassen.
Die Beschreibung der beobachteten Anlagen erfolgt in Textform anhand einer vorgegebenen Skalierung von sieben Einstufungen.
Um die Anlagen des jungen noch unerfahrenen Retrievers, die ihn als Jagdhund für die Arbeit nach dem Schuss so wertvoll machen, in entsprechenden jagdlichen Situationen sichtbar werden zu lassen, bedarf es eines besonderen Prüfungsaufbaus, mit realitätsgerechten, nachgestellten jagdnahen Szenen aus unserer heimischen Niederwildjagd. Hierbei geht es nicht um vorher konditioniertes Verhalten sondern darum wirkliche, im Ablauf mehr oder weniger sichtbar werdende Anlagen zu erkennen.
Hierzu bedienen wir uns verschiedener Aufgaben, für die aber nur ein Rahmen vorgegebenen ist, innerhalb dessen die Richter recht frei in der Auswahl des Geländes wie auch in der Gestaltung der Aufgaben sind. Die Aufgabe ist nur Mittel zum Zweck, die daher auch nicht für jeden Hund gleich sein muss und so bei Bedarf individuell auf den Hund angepasst werden kann.
Bei der Bewältigung der einzelnen Aufgaben wird daher auch kein Erfolg gefordert, sondern nur die Anlage festgestellt, die sich hierbei möglichst zeigen soll.
Details zum Inhalt und Ablauf der JAS finden sich in der Ordnung für die Jagdliche Anlagensichtung (JAS).
Die BLP ist eine Zucht- und Leistungsprüfung. Sinn und Aufgabe der Prüfung ist es, den Retriever im Hinblick auf seine natürlichen Anlagen, auf seine Verwendung für die Arbeit nach dem Schuss, auf seinen Gehorsam ohne Wildberührung und auf seine allgemeine Wesensfestigkeit zu beurteilen.
Aufgabe der Richter ist es, die Hunde zu erkennen und herauszustellen, die durch ihre Anlagen für die Zucht des Jagdgebrauchshundes besonders wertvoll sind.
Bei der BLP muss also neben der gezeigten Leistung des Hundes ganz besonders die Feststellung seiner natürlichen Anlagen im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund im Vordergrund stehen.
Bei dieser Prüfung sollen also sowohl Anlagen festgestellt als auch die Leistung des Hundes bewertet werden.
Im Rahmen eines festgelegten Prüfungsablaufes wird mittels klar definierter Aufgaben der Ausbildungs- und Leistungsstand des Hundes abgefragt. Die Bewertung erfolgt anhand eines vorgegebenen Punktesystems.
Die Ausbildung des Jagdhundes soll zum Zeitpunkt der Prüfung weitgehend abgeschlossen sein.
Details zum Inhalt und Ablauf der BLP finden sich in der Ordnung für die Bringleistungsprüfung (BLP).
Der Nova-Scotia-Duck-Tolling-Retriever (Toller) ist die einzige im JGHV anerkannte Lockhunderasse. Die Aufgabe des Deutschen Retriever Clubs als anerkannter Zuchtverein dieser Rasse besteht neben der Erhaltung der retrievertypischen Eigenschaften auch darin, die Lockeigenschaften festzustellen um eine züchterische Selektion zu ermöglichen.
Über diese Lockeigenschaften verfügt der Nova-Scotia-Duck-Tolling-Retriever als einzige der vom DRC betreuten Retrieverrassen. Aus diesem Grund wurden die Tollingprüfungen (TP/Toller) in zwei Leistungszeichen (bronze und silber) ausschließlich für diese Rasse als rassespezifische Prüfungen entwickelt.
Die TP/Toller ist eine Zuchtprüfung, zu der die natürlichen jagdlichen Anlagen des Hundes durch entsprechende Vorbereitung soweit geweckt und gefördert sein sollen, dass sie in den definierten Prüfungsfächern beurteilt werden können.
Nur ein Toller der bereits eine bestandene JAS mit Mindestanlage „weniger erkennbar“ im Fach Wasser oder eine vergleichbare bzw. höherwertige Prüfung des DRC, JGHV oder eines LJV abgelegt hat, kann auf einer TP/Toller(bronze) starten.
Details zum Inhalt und Ablauf der TP/Toller(bronze) finden sich in der Ordnung für die Tollingprüfung (TP/Toller(bronze).
Die TP/Toller(silber) ist eine Zuchtprüfung, zu der nur Nova-Scotia-Duck-Tolling-Retriever zugelassen werden, die bereits eine TP/Toller(bronze) mit dem Gesamturteil ‚vorzüglich‘ bestanden haben.
Details zum Inhalt und Ablauf der TP/Toller(silber) finden sich in der Ordnung für die Tollingprüfung (TP/Toller) silber.
Zur Bewertung der Leistungen im Rahmen der durch Ausbildung und Konditionierung erworbenen Fähigkeiten unserer Retriever führt der DRC jagdliche Leistungsprüfungen durch.
Ziel der Leistungsprüfungen ist es, die besten Hunde herauszustellen. Dabei richtet sich die besondere Aufmerksamkeit auf die natürliche Fähigkeit der Hunde, geschossenes Wild zu finden und weichmäulig zu apportieren, deren gute Markier- und Merkfähigkeit, ihre Initiative und einen ansprechenden Arbeitsstil („Style“) sowie ihren „will to please“ und ihre Nasenleistung.
Leistungsprüfungen zeigen deshalb die hervorragenden Eigenschaften der Retriever, indem sie hohe Anforderungen an die Nasenleistung, Lenkbarkeit, Merkfähigkeit und Apportierfreudigkeit der Hunde stellen. Bei seiner Arbeit soll der Hund ein ausgeglichenes Temperament und "guten Stil" zeigen, standruhig und leichtführig sein, ohne dabei an Selbständigkeit zu verlieren.
Einwirkungen des Hundeführers sollten nur als unentbehrliche Ergänzung dieser Eigenschaften betrachtet werden.
Die Retrievergebrauchsprüfung (RGP) ist eine Leistungsprüfung, bei der neben der allgemeinen Jagdgebrauchshundearbeit auch die für Retriever besonderen Eigenschaften und Fähigkeiten unter Beweis gestellt werden müssen. Sie ist die "Meisterprüfung" der Retriever, bei der die Vielzahl der zu prüfenden Fächer an zwei aufeinanderfolgenden Prüfungstagen absolviert werden müssen.
Die Prüfungsinhalte der RGP sind angelehnt an die vom Jagdgebrauchshundeverband (JGHV) durchgeführte Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) sowie die Verbandsprüfung nach dem Schuss (VPS). Dr. Ströse sagte in Anlehnung an Hegewald, von Sothen, von Loebenstein, Oberländer und andere Vorkämpfer der Gebrauchshundebewegung, dass es Hauptaufgabe einer VGP sei: „Hunde für den waidgerechten Betrieb der Jagd ans Tageslicht zu ziehen und das Verständnis für Unterweisung sowie Führung derartiger Hunde in weite Kreise der Jägerei zu tragen. Nur diesem Zweck sollten die Gebrauchshundeprüfungen dienen. Ein Hund, der ein solches Examen bestanden hat, muss bei richtiger Führung und gehöriger Übung auch in der Praxis wirkliche Gebrauchshundearbeit leisten. Und darauf kommt es doch im Wesentlichen an.“
An diesen Grundsätzen hat sich nichts geändert. Sie gelten auch für die Retrievergebrauchsprüfung (RGP).
Details zum Inhalt und Ablauf der RGP finden sich in der Ordnung für die Retrievergebrauchsprüfung (RGP).
Die Dr.-Heraeus–Gedächtnis–Prüfung (HP/R) ist eine jagdliche Eliteprüfung in Gedenken des Ehrenpräsidenten des DRC, Dr. H. W. Heraeus. Sie ist eine retrieverspezifische Leistungsprüfung im Sinne einer Prüfung nach dem Schuss. Sie zeigt die hervorragenden Eigenschaften der Retriever, indem sie hohe Anforderungen an die Nasenleistung, Lenkbarkeit, Merkfähigkeit und Apportierfreudigkeit der Hunde stellt. Bei seiner Arbeit soll der Hund ein ausgeglichenes Temperament und "guten Stil" zeigen, standruhig und leichtführig sein, ohne dabei an Selbständigkeit zu verlieren. Ziel dieser Prüfung ist es, die besten Hunde herauszustellen.
Die Teilnahme an der HP/R ist nur für Retriever möglich, die mindestens 24 Monate alt sind und bereits eine Bringleistungsprüfung mit mindestens ¾ der möglichen Höchstpunktzahl, eine Retrievergebrauchsprüfung (RGP), eine Verbandsgebrauchsprüfung (VGP), eine Verbandsprüfung nach dem Schuss (VPS), eine anerkannte jagdliche Prüfung des Auslands oder eine Dummyprüfung der Fortgeschrittenenklasse (APD/F) unter Erlangung eines Mindestprädikates bestanden haben.
Details zum Inhalt und Ablauf der HP/R finden sich in der Ordnung für die Dr.-Heraeus-Gedächtnis-Prüfung (HP/R).
Die St.-John’s-Retrieverprüfung ist eine internationale Leistungsprüfung für die Arbeit nach dem Schuss. Ziel dieser Prüfung ist es, diejenigen Hunde herauszustellen, die die natürliche Fähigkeit besitzen, geschossenes Wild zu finden und weichmäulig zu apportieren, die eine gute Markier- und Merkfähigkeit besitzen, die Initiative und einen ansprechenden Arbeitsstil („Style“) sowie „will to please“ zeigen und ihre Nase einzusetzen wissen. Einwirkungen des Hundeführers sollten nur als unentbehrliche Ergänzung dieser Eigenschaften betrachtet werden.
Um eine Beurteilung der Hunde in diesem Sinne zu ermöglichen, müssen die Aufgaben möglichst jagdnah gestaltet werden.
Die Teilnahme an der SRP ist nur für Retriever möglich, die mindestens 24 Monate alt sind und die mindestens eine Bringleistungsprüfung (BLP/R) oder eine gleich- bzw. höherwertige jagdliche Prüfung mit dem Prädikat „sehr gut“ in den Fächern Standruhe, Merken und Einweisen oder eine gleich- bzw. höherwertige Prüfung mit entsprechender Qualifikation nach FCI-Reglement nachweisen können.
Details zum Inhalt und Ablauf der SRP finden sich in der Ordnung für die St.-John’s Retrieverprüfung (SRP).
Auf der Schweißprüfung sollen Führer und Jagdhund zeigen, dass sie in der Lage sind, eine mit wenig Schweiß hergestellte Kunstfährte auszuarbeiten, deren Länge, Alter und Verlauf entsprechende Ansprüche an das Gespann stellen. Diese Befähigung soll dem Einsatz des Jagdhundes in der Jagdpraxis dienen.
Fährtenwille, Fährtentreue, Ruhe, Sicherheit und Riemenfestigkeit des Hundes, gepaart mit Einfühlungsvermögen des Führers und Durchhaltevermögen von Führer und Hund, sind wesentliche Voraussetzungen für die Bewältigung der hohen Auf-gabe, eine schwierige Kunstfährte zu halten und auszuarbeiten.
Die mindestens 1000 Meter lange Kunstfährte, die für die Prüfung mit maximal ¼ Liter Schweiß am Vortag der Prüfung hergestellt wird, muss mindestens 20 Stunden alt sein, bevor der Hund auf dieser Fährte geprüft werden kann.
Sämtliche Richter müssen Hund und Führer bei der Arbeit immer in angemessenem Abstand folgen
Details zum Inhalt und Ablauf der R/SwP finden sich in der Ordnung für die Vereins-Schweißprüfung (R/SwP).
Diese spezielle Prüfung stellt die “Krönung” auf der künstlichen Fährte dar – sie entspricht am ehesten den Bedingungen einer echten Nachsuche, da Führer und Hund auf sich allein gestellt sind.
Zugelassen sind nur Hunde, die den Nachweis einer bestandenen Schweißprüfung 1000m / über Nacht mit Richterbegleitung vorweisen können.
Details zum Inhalt und Ablauf der SwP/o.Rb. finden sich in der Ordnung für die Schweißprüfung ohne Richterbegleitung (SwP/o.Rb.).
Die Prüfung nach dem Schuss (PnS) ist eine eigenständige Prüfung, die sich aus Fächern verschiedener Prüfungen zusammensetzt: Verbandsgebrauchsprüfung (VGP), Retrievergebrauchsprüfung (RGP), Dr.-Heraeus-Gedächtnis-Prüfung (HP/R), Bringtreueprüfung (Btr) und Schweißprüfung ohne Richterbegleitung des DRC.
Die Bewertungen erfolgen in einer Vier-Punkte-Skala und im Anhalt an das FCI-Reglement für Field-Trial-Prüfungen.
Der zu prüfende Hund muss in jedem Fach eine Leistung (mindestens 1 Punkt) erbringen.
Die Prüfung wird jagdlich durchgeführt, hieraus können Regelabweichungen entstehen, die von den Richtern vorher angesagt werden. Die in der Prüfung gestellten Aufgaben müssen vom Hund mit einer jeweils vorgegebenen zeitlichen Begrenzung abgeleistet werden.
Details zum Inhalt und Ablauf der PnS finden sich in der Ordnung für die Prüfung nach dem Schuss (PnS).
Auch wenn der Retriever als Jagdhund für das Apportieren von erlegtem Federwild und Niederwild gezüchtet wurde, ist eine zielgerichtete Ausbildung des Hundes vor einer jagdlichen Prüfung unerlässlich. Vor dem tatsächlichen Einsatz bei der Jagd muss der Retriever seinen Arbeitswillen und seine Zuverlässigkeit als Jagdhund bei einer Prüfung unter Beweis stellen, bei der Situationen, wie sie bei der Jagd entstehen, nachgestellt werden.
In welcher Art sich die Arbeitsweise des Retrievers von der anderer Jagdhunderassen unterscheidet und für welche Aufgaben er bei der Jagd besonders prädestiniert ist, erschließt sich dem Beobachter nur durch persönliche Wahrnehmung.
Die Bezirks- und Landesgruppen im DRC führen entsprechende Prüfungen durch und bieten Ausbildungskurse im Bereich der jagdlichen Retrieverarbeit an. Nach Rücksprache mit den jeweiligen Veranstaltern sind auch Zuschauer bei diesen Veranstaltungen zugelassen. Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner in Ihrer Region.