EHRENAMTLICH TÄTIGE VEREINSMITGLIEDER IN VORSTÄNDEN, AUSSCHÜSSEN UND KOMMISSIONEN, IN LANDES- UND BEZIRKSGRUPPEN, ALS RICHTER UND ZUCHTWARTE SOWIE DIE GESCHÄFTSSTELLE – SIE ALLE GEWÄHRLEISTEN DAS VEREINSLEBEN

Der DRC e. V. betreut als bundesweit tätiger Rassehunde-Zuchtverein die Hunde aller sechs Retriever-Rassen und deren Besitzer. Er ist Mitgliedsverein des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e. V. (VDH) , der seinerseits Mitglied der Fédération Cynologique Internationale (FCI) ist, und Mitglied des Jagdgebrauchshunde-Verbandes e. V. (JGHV). Die Satzungen des VDH und des JGHV werden vom DRC e. V. und seinen Mitgliedern als verbindlich anerkannt.

 

In der von der Mitgliederversammlung des DRC e. V. beschlossenen Satzung sind der Vereinszweck und die als Mittel zur Erreichung dieses Vereinszweckes definierten Aufgaben festgelegt. Die Zuweisung dieser Aufgaben an die verschiedenen Vereinsorgane, Ausschüsse, Kommissionen und die Landes- und Bezirksgruppen des Vereins sowie die Modalitäten zu deren Zusammensetzung, zur Amtszeit und den Wahlen aller dort ausschließlich ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieder sind ebenfalls in der DRC-Satzung verankert.

 

Die hier dargestellte Grafik veranschaulicht die Struktur des Vereins und das Zusammenspiel seiner unterschiedlichen organisatorischen Untergliederungen.

Der DRC auf Bundesebene

VORSTAND, SATZUNGS-AUSSCHUSS UND EHRENRAT

Der engere Vorstand ist zuständig für die Vorbereitung, Durchführung und die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung des DRC, sowie für die Aufnahme und Streichung von Mitgliedern, Entscheidungen bezüglich des Personals der Geschäftsstelle und der allgemeinen Geschäftsführung und die Ausübung der Disziplinargewalt gegenüber allen Mitgliedern des Vereins. Er setzt sich zusammen aus:

  • dem 1. Vorsitzenden
  • dem 2. Vorsitzenden
  • dem Schatzmeister
  • dem Pressewart
  • dem Obmann der Zuchtrichter
  • dem Obmann der Verbandsrichter
  • dem Obmann der Leistungsrichter
  • den Rassezuchtwarten oder ihren Vertretern

Der 1. und der 2. Vorsitzende bilden den gesetzlichen Vorstand und sind damit für den Verein alleinvertretungsberechtigt in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Belangen, wobei der 2. Vorsitzende nur dann die Vertretungsvollmacht hat, wenn der 1. Vorsitzende verhindert oder zurückgetreten ist.

 

Der erweiterte Vorstand besteht neben den Mitgliedern des engeren Vorstandes aus:

  • dem Obmann der Wesensrichter
  • dem Obmann der Zuchtwarte
  • dem Obmann für das Schauwesen
  • den Landesgruppenvorsitzenden

Er ist zuständig für den Erlass und die Änderungen aller in der Satzung aufgeführten Ordnungen und Richtlinien, sowie für die Genehmigung der durch die Züchterversammlungen beschlossenen Änderungen der Zuchtordnungen. Weiterhin obliegt ihm die Entscheidung über die Ernennung von Richtern und Zuchtwarten sowie entsprechender Anwärter und die Bestellung von Ausschüssen für besondere Zwecke.

 

Der Satzungsausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, der über die Befähigung zur Ausübung des Richteramtes verfügen muss, und zwei Beisitzern. Zur jeweiligen Mitgliederversammlung eingereichte Anträge auf Satzungsänderung werden vom Satzungsausschuss geprüft, zusammen mit seiner Stellungnahme den Mitgliedern mit der Einberufung der Mitgliederversammlung bekannt gegeben und bei der Mitgliederversammlung erläutert.

 

Der Ehrenrat ist zuständig für die Verhängung von Vereinsstrafen, die nicht im Zuständigkeitsbereich des Vorstandes liegen. Weiterhin bearbeitet er Streitigkeiten zwischen Landesgruppen, Bezirksgruppen oder Züchterversammlungen einerseits und dem Vorstand andererseits und andere Streitfälle. Er setzt sich aus einem Vorsitzenden, der über die Befähigung zum Richteramt verfügen und Vereinsmitglied sein muss, und zwei Beisitzern zusammen.

DIE GESCHÄFTSSTELLE

Die Geschäftsstelle ist das Bindeglied zwischen der Mitgliederversammlung, den Züchterversammlungen und Zuchtkommissionen, den Landes- und Bezirksgruppen, dem Vorstand und den Vereinsmitgliedern und denen, die es werden möchten. Hier laufen alle vereinsrelevanten Informationen zusammen, werden alle Anfragen beantwortet und Anträge bearbeitet. Die Geschäftsstelle unterstützt darüber hinaus alle Vorstandsmitglieder, Funktionsträger, Richter, Zuchtwarte sowie die Landes- und Bezirksgruppen bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit für den Verein und seine Mitglieder.

 

Die folgende Auflistung der Aufgabenbereiche der einzelnen Mitarbeiterinnen hilft Ihnen, die richtige Ansprechpartnerin für Ihr Anliegen zu finden:

 

Catrin May

E-Mail: c.may@drc.de – Telefon (05665) 18590-19

Erreichbarkeit Montag - Freitag

  • Vorstandsarbeit (Bund, Land, BZG)
  • Support Prüfungsleiter und Sonderleiter
  • Support Prüfungsdatenbank
  • Support Online-Meldeformulare
  • HD- u. ED 
    (Anfragen zu HD/ED Untersuchungen bitte per Mail an hd-ed@drc.de)
  • Zwingerschutz
  • Mitgliederverwaltung

Katja Freitag

E-Mail: k.freitag@drc.de – Telefon (05665) 18590-17

Erreichbarkeit Montag - Freitag

  • Ahnentafel-Anträge
  • Leistungshefte
  • Zuchtzulassungen
  • Zuchtbuchübernahmen
  • Erfassung Formwertergebnisse
  • Erfassung Wesenstestergebnisse
  • Erfassung Zahnstatus
  • Veröffentlichung Workingtest-Ergebnisse

Carola Peschke

E-Mail: c.peschke@drc.de – Telefon (05665) 18590-13

Erreichbarkeit Montag - Donnerstag

  • Welpenlisten
  • DNA-Profile
  • Veröffentlichung Wurf- und Deckmeldungen
  • Veröffentlichung Prüfungsergebnisse
  • Erfassung Prüfungsergebnisse
  • Erfassung Gentestergebnisse
  • Erfassung Augenuntersuchungen

Michaela Schnütgen

E-Mail: m.schnuetgen@drc.de – Telefon (05665) 18590-14

Erreichbarkeit Mittwoch - Freitag

  • Neumitglieder
  • Änderungen von Adressen und Bankverbindungen
  • Kündigungen
  • Datenschutzerklärungen

ZÜCHTERVERSAMMLUNGEN UND ZUCHTKOMMISSIONEN

Für die verschiedenen Retriever-Rassen sind Züchterversammlungen gebildet. Der Züchterversammlung gehören diejenigen Vereinsmitglieder an, auf deren Namen für die jeweilige Rasse ein Zwinger eingetragen ist oder die als Eigentümer eines im DRC zur Zucht zugelassenen Deckrüden der entsprechenden Rasse in dessen Ahnentafel eingetragen sind. Details zur Stimmberechtigung der Mitglieder der Züchterversammlung sind in der DRC-Satzung geregelt.

Die Züchterversammlung ist zuständig für die Beratung und Abstimmung über Anträge auf Änderung der Zuchtordnung und unterstützt und berät den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

 

Außerdem wählt jede Züchterversammlung ihre Zuchtkommission, die sich aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt:

  • dem Rassezuchtwart
  • zwei Rassebetreuern
  • einem Deckrüdenbesitzer
  • einem Zwingerinhaber

Die Aufgabe der Zuchtkommission ist es, die jährlich stattfindende Züchterversammlung vorzubereiten, die vom Rassezuchtwart entsprechend der Regelungen der DRC-Satzung einberufen und geleitet wird. Die Zuchtkommission ist außerdem berechtigt, Zuchtbestimmungen zu beschließen, die sie der Züchterversammlung und danach dem erweiterten Vorstand zur Genehmigung vorlegen muss.

DIE ZUCHTWARTE

Zuchtwarte werden, nachdem sie als Anwärter zunächst eine entsprechende Ausbildung durchlaufen haben, vom erweiterten Vorstand ernannt. Die Bedingungen, die ein Bewerber auf das Amt des Zuchtwartes erfüllen muss und die Anforderungen, die an den Anwärter im Laufe seiner Ausbildung zum Zuchtwart gestellt werden, sind in der Richter- und Anwärterordnung des DRC beschrieben. Zuchtwarte sind ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder, die angehende Züchter beraten und durch eine Zuchtstättenbesichtigung feststellen, ob die nach der Zwingerordnung des DRC geforderten Bedingungen für die Aufzucht eines Wurfes gegeben sind, wenn ein DRC-Mitglied einen Zwingerschutz beantragen möchte oder ein bereits eingetragener Züchter seinen Wohnort wechselt und damit seine Zucht in einer anderen Zuchtstätte betreibt. Weiterhin wird die vorgeschriebene Wurfabnahme, bei der die ordnungsgemäße Aufzucht und Betreuung und der Gesundheits- und Pflegezustand der Welpen und der Mutterhündin überprüft werden, durch den Zuchtwart durchgeführt. Stellt der Zuchtwart dabei Unregelmäßigkeiten fest, hat er die Aufgabe, den Vorstand und alle für die Zucht verantwortlichen Gremien entsprechend zu informieren und auf rechtzeitige Abhilfe hinzuwirken.

Die Zuchtwarte werden im erweiterten Vorstand durch den Obmann der Zuchtwarte vertreten, der dort deren Interessen vertritt, den Vorstand über ggf. auffällig gewordene Fehlentwicklungen im Bereich der Zucht informiert und Bewerbungen von Interessenten für das Amt des Zuchtwartes entgegennimmt, überprüft und dem erweiterten Vorstand zur Abstimmung vorlegt.

DAS RICHTERWESEN IM DRC

Den Richtern im DRC kommt die Aufgabe zu, Retriever nach ihrem äußeren Erscheinungsbild, ihrem Wesen oder ihren Arbeitsanlagen und ihrem Ausbildungsstand bzw. ihrer Leistung zu bewerten. Die Sammlung und Auswertung der so entstandenen Beurteilungen und Prüfungsergebnisse geben einen wichtigen Hinweis darauf, ob die Bestrebungen des Zuchtvereins zur Erhaltung und Festigung der retrieverspezifischen Anlagen im Rahmen der geltenden Zuchtbestimmungen erfolgreich sind. Nach den Bestimmungen der Rasse-Zuchtordnungen sind darüber hinaus verschiedene Prüfungsergebnisse ein Kriterium für die Erteilung einer ggf. für einen Hund angestrebten Zuchtzulassung.

Regelungen zu den persönlichen Voraussetzungen, die ein Bewerber auf ein Richteramt erfüllen muss, sind für jede Richtersparte in der Richter- und Anwärterordnung des Vereins enthalten. Sie beschreibt darüber hinaus die Modalitäten der Ausbildung, die der Anwärter vor seiner Ernennung zum Richter durch den erweiterten Vorstand durchlaufen muss, und den Rahmen und den Umfang der für Richter obligatorischen Fortbildungen.

 

Für die verschiedenen Bereiche gibt es im DRC folgende fachspezifische Richtergruppen:

  • Zuchtrichter
  • Formwertrichter
  • Wesensrichter
  • Verbandsrichter
  • Leistungsrichter

     

Die Zuchtrichter sind für die Beurteilung des Exterieurs der Retriever auf Rassehunde-Ausstellungen und Formwertbeurteilungen zuständig.

Die Formwertrichter beurteilen das Exterieurs der Retriever auf Formwertbeurteilungen.

 

Die Wesensrichter beurteilen das Verhalten des Hundes anlässlich bei Wesenstests simulierten Alltagssituationen und stellen damit fest, ob der geprüfte Hund die rassetypischen Wesensmerkmale des Retrievers aufweist.

Die Verbandsrichter bewerten die Leistungen oder beschreiben die Anlagen der Hunde, die an den unter der Rubrik Jagdwesen aufgeführten jagdlichen Prüfungen teilnehmen.

Die Leistungsrichter sind bei Dummyprüfungen, Workingtests oder bei Begleithundeprüfungen tätig und beurteilen dort die Hunde, die diese Prüfungen absolvieren.

Die jeweiligen Obleute vertreten die Interessen ihrer Richtergruppe im erweiterten Vorstand, unterrichten diesen über ggf. auffällig gewordene Fehlentwicklungen im Bereich der Zucht, nehmen Bewerbungen von Interessenten für ein Richteramt entgegen und legen diese dem erweiterten Vorstand nach entsprechender Prüfung zur Abstimmung vor.

Der DRC auf Landes- und Bezirksgruppenebene

AKTIV IM VEREIN: DIE LANDES- UND BEZIRKSGRUPPEN ALS ORT DER BEGEGNUNG

Die Landesgruppen (LG) und die Bezirksgruppen (BZG) sind rechtlich unselbstständige organisatorische Untergliederungen des Vereins. Sie bilden das Herzstück des Vereinslebens und sind die Anlaufstelle für alle DRC-Mitglieder und Retrieverbesitzer, die mit ihrem Hund an einem Ausbildungskurs, einer Prüfung, einer Ausstellung oder einer anderen Veranstaltung teilnehmen möchten. Die Aufgabe der Landes- und Bezirksgruppen besteht darin, Ausstellungen, Prüfungen und gesellige Veranstaltungen zu organisieren und durchzuführen, die Ausbildung der Hunde zu fördern und den Kontakt zwischen den Mitgliedern zu pflegen.

 

Im DRC gibt es 7 Landesgruppen, deren Grenzen nach definierten Postleitzahlgebieten vom erweiterten Vorstand festgelegt wurden. Die geografischen Bereiche der einzelnen Landesgruppen sind in der abgebildeten Grafik dargestellt. Innerhalb dieser Landesgruppen bestehen Bezirksgruppen, die der Rechtsaufsicht des DRC-Vorstandes sowie der Fachaufsicht des Landesgruppenvorstandes unterliegen und deren Zuständigkeitsbereich ebenfalls nach Postleitzahlbereichen definiert ist.

Die Zugehörigkeit zu einer BZG und damit zur jeweils zuständigen LG ergibt sich durch die Postleitzahl des Ortes, in dem das Mitglied seinen Wohnsitz hat. Ein Mitglied kann sein aktives und passives Wahlrecht zunächst nur in der Mitgliederversammlung der BZG und der LG ausüben, der es nach seiner Wohnort-Postleitzahl zugehörig ist. Wenn ein Mitglied in einer anderen BZG aktiv sein möchte, die nicht den Postleitzahlbereich seines Wohnortes betreut, kann die Zugehörigkeit beim Vorstand der gewünschten BZG beantragt werden. Das Wahlrecht kann nach einem BZG-Wechsel nur noch in der BZG ausgeübt werden, in die das Mitglied gewechselt ist.

Die Teilnahme an Trainingsveranstaltungen, Ausbildungskursen, Prüfungen und anderen Veranstaltungen ist aber unabhängig vom Wahlrecht immer für alle Mitglieder in jeder beliebigen Bezirks- oder Landesgruppe möglich.

AKTUELLES UND INTERESSANTES AUS DEM VEREIN