Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Workingtest
Hinweis Work+More 2019 - Sa Einzel F und O - So Einzel A
Start 28.09.2019
Ende 29.09.2019
Plz 66386
Veranstaltungsort Hassel
Landesgruppe Mitte
Bezirksgruppe Bezirksgruppe 7 - Saarland
Sonderleiter 1 Harald Bartmann Max-Planck-Str. 43 66386 St. Ingbert Telefon: 06894/383691 E-Mail: Harald2001@gmx.de
Sonderleiter 2 Reiner Heylmann email: elpaja@primacom.net
Voraussetzungen Meldungen nur über das DRC-Online-Verfahren. Die Anmeldung erhält mit Eingang des Meldegeldes ihre Gültigkeit. Bei Absage nach Meldeschluss kann das Meldegeld NICHT erstattet werden! Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt; ggf. entscheidet das Losvefahren über einen Startplatz.
Meldestart 01.08.2019
Meldeschluss 1 15.09.2019
Suchenlokal Fröschenpfuhl
Meldegeld 1 50,00 Euro Einzel /135 Euro Team
Meldegeld 2 65,00 Euro für Nichtmitglieder Einzel / 150 Euro Team für Nichtmitglieder
Standardtexte 4
Meldeadresse DRC-Online-Anmeldung
Bankverbindung Deutscher Retriever Club e.V. Sparkasse Neunkirchen IBAN: DE68 5925 2046 0050 0192 28 BIC: SALADE51NKS Verwendungszweck: "Work & More...2019", Startklasse, Name des Starters und des Hundes
Meldeunterlagen Ahnentafel/Leistungsheft, gültiger Impfnachweis und Versicherungsnachweis sind bei der Meldung vor Ort vorzulegen.
Zeitplan 28.09.2019: Fortgeschrittene (vormittags) und Offene (nachmittags) 29.09.2019: Anfänger und Team-F/0 (O/O/O oder O/O/F) - parallel
Richter 1 Norbert Theuerkauf (PL)
Richter 2 Bernd Janich (D)
Richter 3 Nicole Schmidt (D)
Richter 4 Petra Vingerhoets (NL)
Richter 5 Philippe Lammens (F)
Richter 6 Stephan Steidl
VeranstNr 10232
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  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden