Die mit * gekennzeichneten Richter haben vom DRC e.V. die Zulassung erhalten, in BH-Prüfungen nach den Bestimmungen des DRC e.V. zusätzlich VDH/BH-VT-Prüfungen abzunehmen, die dann als Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an allen Hundesportarten, die nicht Ausbildungskennzeichen im Sinne der Zucht sind, anerkannt werden können. Eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim DHV e.V. kann für Retriever von DRC-Mitgliedern vom Hundeeigentümer unter Vorlage des Prüfungszeugnisses bei der DRC-Geschäftsstelle beantragt werden