| Kategorie |
Seminare, Vorträge |
| Bezeichnung |
Dummy-Seminar |
| Hinweis |
Duck Tolling Theorieabend mit Doris und Thomas Hoffmann |
| Start |
28.08.2026 |
| Ende |
28.08.2026 |
| Plz |
53797 |
| Veranstaltungsort |
Lohmar |
| Landesgruppe |
West |
| Bezirksgruppe |
Bezirksgruppe Köln/Bonn |
| Sonderleiter 1 |
Hannah Pack E-Mail: fair.red@gmx.de Telefon: 0172 9803233 |
| Voraussetzungen |
An diesem Abend geben Doris und Thomas Hoffmann als langjährige Richter und erfahrene Teilnehmer von Tollingprüfungen spannende Einblicke in die Welt der Tollingarbeit. Im Fokus stehen die Prüfungsordnung sowie deren praktische Umsetzung. Dabei werden nicht nur die einzelnen Prüfungsinhalte verständlich erklärt, sondern auch wertvolle Tipps und Kniffe vermittelt, die besonders auf die rassetypischen Eigenschaften des Nova Scotia Duck Tolling Retrievers abgestimmt sind. Der Abend richtet sich sowohl an Einsteiger als auch an Fortgeschrittene, die ihr Wissen vertiefen oder sich gezielt auf Prüfungen vorbereiten möchten. Natürlich bleibt auch ausreichend Zeit für Fragen und den gemeinsamen Austausch. |
| Meldestart |
03.04.2026 |
| Meldeschluss 1 |
14.08.2026 |
| Suchenlokal |
Meigermühle |
| sonst. Bemerkungen |
Wir veranstalten den Samstag und Sonntag darauf ganztags Praxisseminare mit Doris und Thomas Hoffmann und freuen uns auch dort über eure Teilnahme. |
| Meldegeld 1 |
30,- € für Mitglieder |
| Meldegeld 2 |
50,- € für Nicht-Mitglieder |
| MaxAnz |
begrenzte Teilnehmerzahl |
| Standardtexte |
4 |
| Meldeadresse |
Nur Onlinemeldeverfahren. |
| Bankverbindung |
wird nach Teilnahmebestätigung versendet |
| Zeitplan |
18:30 Uhr - 20:30 Uhr (circa) |
| VeranstNr |
16933 |
| Online-Anmeldung |
anzeigen |
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- Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
-
Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
- Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
- Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden
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