Kategorie Seminare, Vorträge
Bezeichnung Dummy-Seminar
Hinweis Duck Tolling Seminar mit Doris und Thomas Hoffmann
Start 29.08.2026
Ende 29.08.2026
Plz 53819
Veranstaltungsort Ingersau
Landesgruppe West
Bezirksgruppe Bezirksgruppe Köln/Bonn
Sonderleiter 1 Hannah Pack E-Mail: fair.red@gmx.de Telefon: 0172 9803233
Voraussetzungen Das Praxisseminar richtet sich an alle Hundeführer und Hunde, vom Einsteiger bis zum Fortgeschrittenen. Durch die Arbeit im Zirkel kann jedes Team individuell auf seinem jeweiligen Trainingsstand abgeholt und gefördert werden. Das Seminar eignet sich ideal zum ersten Kennenlernen der Tollingarbeit, zur gezielten Vorbereitung auf die Tolling Bronze Prüfung oder internationale Prüfungen sowie zur Überprüfung und Weiterentwicklung des eigenen Trainingsstands. Gearbeitet wird überwiegend mit Dummys. Nach vorheriger Absprache besteht zudem die Möglichkeit, eigenes Schleppwild zum Seminartag mitzubringen.
Meldestart 03.04.2026
Meldeschluss 1 15.08.2026
sonst. Bemerkungen Wir veranstalten Freitagabend einen Theorieabend Tolling, gerne kann dort auch teilgenommen werden. Auch nehmen wir Anmeldungen für beide Tage an, um das Training nochmal zu intensivieren. Interessierte Teilnehmer ohne Hund können für den 1/2 Preis am Seminar teilnehmen. Bitte diese Info im Kommentarfeld an die Sonderleiterin vermerken. Nach Meldeschluss erfolgt keine Erstattung des Meldegeldes.
Meldegeld 1 100,- € für Mitglieder
Meldegeld 2 120,- € für Nicht-Mitglieder
MaxAnz begrenzte Teilnehmerzahl
Standardtexte 4
Meldeadresse Nur Onlinemeldeverfahren.
Bankverbindung wird nach Teilnahmebestätigung versendet
Zeitplan 09:00 - 16:00 Uhr (circa)
VeranstNr 16931
Online-Anmeldung anzeigen

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden