Kategorie Kurse
Bezeichnung Dummy Anfänger
Hinweis Dummy Anfänger Workshop - WORKINGTEST-AUFGABEN
Start 02.05.2026
Ende 02.05.2026
Plz 53819
Veranstaltungsort Ingersau
Landesgruppe West
Bezirksgruppe Bezirksgruppe Köln/Bonn
Sonderleiter 1 Ausbilderin: Gabi Becker becker@drc-koeln-bonn.de, Telefon: 0174 8234656
Voraussetzungen Du möchtest an Working Tests teilnehmen und hast idealerweise bereits die Dummy-A-Prüfung bestanden? Dann ist dieser Workshop eine passende Vorbereitung für dich. Es werden typische Working-Test-Aufgaben vorgestellt, erklärt und praktisch erarbeitet. Ziel ist es, die Aufgabenstellung korrekt zu erfassen und die Ausführung im Team weiter zu verbessern. Der Workshop richtet sich an Einsteiger, die erste Working-Test-Erfahrungen sammeln oder ihre Grundlagen festigen möchten.
Bemerkungen Wir haben die Möglichkeit mit Schuss zu arbeiten.
Meldestart 23.03.2026
Meldeschluss 1 26.04.2026
sonst. Bemerkungen Teilnehmer, die für den Workshop einen Helfer stellen können, haben eine erhöhte Chance auf einen Teilnehmerplatz. Bitte eine Info in der Bemerkungszeile hinterlassen oder kurze Kontaktaufnahme zu Gabi Becker aufnehmen.
Meldegeld 1 40,- Euro
MaxAnz begrenzte Teilnehmerzahl
Standardtexte 4
Meldeadresse Nur Onlinemeldeverfahren.
Bankverbindung Kursgebühr bitte erst nach Teilnahmebestätigung auf folgendes Konto überweisen: Deutscher Retriever Club e.V. IBAN: DE22 3007 0024 0977 7707 16. Verwendungszweck: "Dummy Anfänger Workshop, Veranstaltungsnummer xxx, Gabi Becker"
Meldeunterlagen Haftpflichtversicherungnachweis
tierärztl. Vorschriften Gültige Impfungen
Zeitplan 10.00 - 13.00 Uhr
VeranstNr 16895
Online-Anmeldung anzeigen

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden