Kategorie Kurse
Bezeichnung Junghunde 1
Hinweis Junghundekurs 1 (Grundkurs) 2. Kurssaison 2026
Start 02.05.2026
Ende 30.06.2026
Plz 53819
Veranstaltungsort Ingersau und Balenbach
Landesgruppe West
Bezirksgruppe Bezirksgruppe Köln/Bonn
Sonderleiter 1 Ausbilderin: Jennifer Holst, jennifer-holst@t-online.de, Telefon: 0151 22200789
Sonderleiter 2 Kasse@drc-koeln-bonn.de (Ute Wagnitz)
Voraussetzungen Alter: ab ca. 17. Lebenswoche, im Anschluss an Prägespielen (Welpenkurs)
Bemerkungen Fragen zum Kurs beantwortet die Ausbilderin gerne auch telefonisch oder per E-Mail.
Meldestart 09.03.2026
Meldeschluss 1 09.05.2026
sonst. Bemerkungen Ziele: Ruheübungen und Impulskontrolle, Markersignal, Leinenführigkeit, kleiner Suchen Pfiff, Stopp/Sitz Pfiff, sitzen/liegen bleiben, Schussfestigkeit, Grundposition, Fußarbeit, Tragen und Festhalten von Beute/Apportieren
Meldegeld 1 90,- Euro / 8 Kursstunden
MaxAnz 6 - 8
Standardtexte 4
Meldeadresse Nur Onlinemeldeverfahren.
Bankverbindung Kursgebühr bitte erst nach Kursplatzzusage auf folgendes Konto überweisen: DRC BZG Köln Bonn IBAN: DE22 3007 0024 0977 7707 16. Verwendungszweck: "Junghundekurs 1, Veranstaltungsnummer , Name des Teilnehmenden."
Meldeunterlagen Haftpflichtversicherungnachweis und Impfpass sind bei Kursbeginn vorzulegen
tierärztl. Vorschriften Gültige Impfungen
Zeitplan Der Kurs findet voraussichtlich Samstag mittags statt. Die Ausbilderin wird den genauen Zeitplan bekannt geben.
VeranstNr 16835
Online-Anmeldung anzeigen

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden