Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Arbeitsprüfung mit Dummys (APD/R)
Hinweis Dummy A Prüfung (APD-R-A)
Start 29.04.2026
Ende 29.04.2026
Plz 53819
Veranstaltungsort Ingersau
Landesgruppe West
Bezirksgruppe Bezirksgruppe Köln/Bonn
Prüfungsleiter Betty Schwieren
Sonderleiter 1 Birgit Ehlen-Junge, ehlen-junge@t-online.de
Voraussetzungen Mindestalter 10 Monate
Meldestart 04.03.2026
Meldeschluss 1 01.04.2026
Meldegeld 1 A, F, O jeweils 45,- € für Mitglieder
Meldegeld 2 A, F, O jeweils 80,- € für Nichtmitglieder
MaxAnz begrenzte Teilnehmerzahl
Standardtexte 4
Meldeadresse Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über über das Online-Meldeformular des DRC. Für die Richtigkeit der übermittelten Daten ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Startplätze werden nach Losverfahren vergeben. Die Startplatzzusage wird nach Meldeschluss per E-Mail mitgeteilt. Die Bezahlung erfolgt erst nach Erhalt der Zusage! Nach Eingang des Meldegeldes innerhalb 5 Tagen ist der Startplatz gesichert, danach wird der Platz neu vergeben. Eine Erstattung des Meldegeldes nach Meldeschluss kann nicht erfolgen.
Bankverbindung Die Bankverbindung wird mit der Startplatzzusage bekannt gegeben.
Meldeunterlagen Für die Richtigkeit der übermittelten Daten ist jeder selbst verantwortlich. Am Prüfungstag müssen die Original-Unterlagen vorliegen (Ahnentafel, Leistungsheft -falls vorhanden-, Impfpass, Tierhalterhaftpflichtversicherung mit aktuellem Zahlungsnachweis, Mitgliedsausweis).
tierärztl. Vorschriften gültige Tollwutimpfung erforderlich
Zeitplan Wird mit der Teilnahmebestätigung verschickt. Voraussichtlich findet die Prüfung in zwei Startergruppen statt (morgens/mittags)
Richter 1 Betty Schwieren
VeranstNr 16489

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden