Kategorie Kurse
Bezeichnung Welpen-Kurs
Hinweis Welpen-Kurs
Start 10.01.2026
Ende 31.12.2026
Plz 53819
Veranstaltungsort Ingersau
Landesgruppe West
Bezirksgruppe Bezirksgruppe Köln/Bonn
Sonderleiter 1 Ausbilderin: ute.wagnitz, Telefon: 01716491220 wagnitz@drc-koeln-bonn.de
Voraussetzungen Alter: 8. bis ca. 16. Lebenswoche
Bemerkungen Fortlaufender Kurs. Bitte freie Plätze bei der Ausbilderin erfragen.
Meldestart 03.11.2025
Meldeschluss 1 31.12.2026
sonst. Bemerkungen Ziele: Sozialisierung, Aufbau einer engen Hund-Menschbindung in der Prägephase. Heranführen an die Grundkommandos Komm, Sitz, Platz, Bleib. Heranführen an verschiedene Reize sowie Vorbereitung auf Schussfestigkeit. Hilfestellung in allen Fragen zum Umgang und der Erziehung von jungen Retrievern.
Meldegeld 1 12,- Euro je Trainingseinheit
MaxAnz 6 - 8
Standardtexte 4
Meldeadresse Nur Onlinemeldeverfahren.
Bankverbindung Kursgebühr bitte erst nach Zahlungsaufforderung auf folgendes Konto überweisen: Deutscher Retriever Club (DRC) e.V. BZG Köln-Bonn IBAN: DE22 3007 0024 0977 7707 16. Verwendungszweck: "Welpen-Kurs, Veranstaltungsnummer 16308 , Name des Teilnehmenden."
Meldeunterlagen Haftpflichtversicherungnachweis und Impfpass sind bei Kursbeginn vorzulegen
tierärztl. Vorschriften Gültige Impfungen
Zeitplan Der Kurs findet voraussichtlich Samstag morgens statt. Die Ausbilderin wird den genauen Zeitplan bekannt geben. Der Training findet je nach Teilnehmerzahl entweder in Ingersau oder in Bad Münstereifel statt. Je nach Teilnehmerzahl beläuft sich eine Kursstunde auf ca. 60 - 90 Minuten.
VeranstNr 16308
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  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden