Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Workingtest
Hinweis Blaues Ländchen Startklassen F und A
Start 26.09.2026
Ende 27.09.2026
Plz 56357
Veranstaltungsort Eschbach
Landesgruppe Mitte
Bezirksgruppe Bezirksgruppe 5 - Main-Taunus
Sonderleiter 1 Doris Wirth, E-Mail: mdwirth@web.de, Tel: 06436-6331 oder 0162 9347192
Meldestart 02.08.2026
Meldeschluss 1 30.08.2026
Suchenlokal Hotel Zur Suhle
sonst. Bemerkungen Helfer werden bei der Startplatzvergabe bevorzugt. Bitte bei der Info an den SL Helfername und seine "Fähigkeiten" nennen. Pro Hundeführer und Tag kann nur ein Hund gemeldet werden. Gehen mehr Meldungen ein als Startplätze vorhanden sind, entscheidet das Los.
Meldegeld 1 60,- €
Meldegeld 2 75,- €
MaxAnz 40
Standardtexte 4
Meldeadresse Ausschließlich über das DRC-Online-Anmeldeverfahren
Bankverbindung Das Meldegeld ist erst nach Startplatz-Zusage innerhalb von einer Woche zu zahlen.
Meldeunterlagen Für die Richtigkeit der übermittelten Daten ist jeder selbst verantwortlich. Am Prüfungstag müssen die Original-Unterlagen vorliegen (Ahnentafel, Leistungsheft, Impfpass, Tierhalterhaftpflichtversicherung mit aktuellem Zahlungsnachweis).
tierärztl. Vorschriften gültige Tollwutimpfung
Zeitplan Samstag: Startklasse F ; Sonntag: Startklasse A
Richter 1 Eveline Schlösser, D (PL)
Richter 2 NN
Richter 3 NN
VeranstNr 16243

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden