Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Workingtest
Hinweis Stöffel-Cup - 3er Teams O oder F mit Berichtigung für O-Start
Start 22.03.2026
Ende 22.03.2026
Plz 57647
Veranstaltungsort Nistertal
Landesgruppe Mitte
Bezirksgruppe Bezirksgruppe 5 - Main-Taunus
Prüfungsleiter Detlef Henrich
Sonderleiter 1 Doris Wirth, 0162-9347192, mdwirth@web.de
Sonderleiter 2 Stephan Steidl, 0170-7042309, stephan-steidl@t-online.de
Voraussetzungen Zur GC-Vorbereitung. Es werden O-Aufgaben gestellt. 3er Teams in O und/oder F, wobei die F-Hunde eine Berichtigung für O-Start haben müssen (mind. ein sehr gut bestandener F-WT)
Bemerkungen Es stehen keine WoMo-Parkplätze in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
Meldestart 21.01.2026
Meldeschluss 1 21.02.2026
sonst. Bemerkungen Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Helfer werden bei der Startplatzvergabe bevorzugt. Für die Aufgabenstellung werden unbedingt ausreichend Helfer benötigt, die gern aus den Reihen der Starter gestellt werden müssten. Gehen mehr Meldungen ein als Startplätze vorhanden sind, entscheidet das Los.
Meldegeld 1 60,- €
Meldegeld 2 75,- €
MaxAnz 27
Standardtexte 4
Meldeadresse Ausschließlich über das DRC-Online-Anmeldeverfahren
Bankverbindung Das Meldegeld ist erst nach Startplatzzusage zu zahlen.
Meldeunterlagen Für die Richtigkeit der übermittelten Daten ist jeder selbst verantwortlich. Am Prüfungstag müssen die Original-Unterlagen vorliegen (Ahnentafel, Leistungsheft, Impfpass, Tierhalterhaftpflichtversicherung mit aktuellem Zahlungsnachweis).
tierärztl. Vorschriften gültige Tollwutimpfung
Richter 1 Annette Bürse-Hanning
Richter 2 Stefan Bürse-Hanning
Richter 3 Detlef Henrich (PL)
Richter 4 Ralf Ohletz
Richter 5 Daniel Perick
VeranstNr 15953

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden