| Kategorie |
Nicht-Jagdliche Prüfungen |
| Bezeichnung |
Workingtest |
| Hinweis |
Stöffel-Cup Klassen A und F |
| Start |
21.03.2026 |
| Ende |
21.03.2026 |
| Plz |
57647 |
| Veranstaltungsort |
Nistertal |
| Landesgruppe |
Mitte |
| Bezirksgruppe |
Bezirksgruppe 5 - Main-Taunus |
| Prüfungsleiter |
Detlef Henrich |
| Sonderleiter 1 |
Doris Wirth, 0162-9347192, mdwirth@web.de |
| Sonderleiter 2 |
Stephan Steidl, 0170-7042309, stephan-steidl@t-online.de |
| Bemerkungen |
Es stehen keine WoMo-Parkplätze in unmittelbarer Nähe zur Verfügung. |
| Meldestart |
21.01.2026 |
| Meldeschluss 1 |
21.02.2026 |
| sonst. Bemerkungen |
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Helfer werden bei der Startplatzvergabe bevorzugt. Gehen mehr Meldungen ein als Startplätze vorhanden sind, entscheidet das Los. |
| Meldegeld 1 |
60,- € |
| Meldegeld 2 |
75,- € |
| MaxAnz |
80 |
| Standardtexte |
4 |
| Meldeadresse |
Ausschließlich über das DRC-Online-Anmeldeverfahren |
| Bankverbindung |
Das Meldegeld ist erst nach Startplatzzusage innerhalb einer Woche zu zahlen. |
| Meldeunterlagen |
Für die Richtigkeit der übermittelten Daten ist jeder selbst verantwortlich. Am Prüfungstag müssen die Original-Unterlagen vorliegen (Ahnentafel, Leistungsheft, Impfpass, Tierhalterhaftpflichtversicherung mit aktuellem Zahlungsnachweis). |
| tierärztl. Vorschriften |
gültige Tollwutimpfung |
| Zeitplan |
Klasse A am Vormittag Klasse F am Nachmittag |
| Richter 1 |
Annette Bürse-Hanning |
| Richter 2 |
Stefan Bürse-Hanning |
| Richter 3 |
Detlef Henrich (PL) |
| Richter 4 |
Ralf Ohletz |
| Richter 5 |
Daniel Perick |
| VeranstNr |
15951 |
|
- Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
-
Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
- Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
- Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden
|
|