Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Wesenstest (WT)
Hinweis ausgebucht - Meldung nur noch auf Warteliste möglich !
Start 16.06.2024
Ende 16.06.2024
Plz 63594
Veranstaltungsort Hasselroth - Neuenhaßlau
Landesgruppe Mitte
Bezirksgruppe Bezirksgruppe 3 - Main-Gebiet
Prüfungsleiter Brigitte Weber
Sonderleiter 1 Astrid Horn-Reimann
Voraussetzungen Retriever mit VDH / FCI Ahnentafel
Bemerkungen Anfahrtsbeschreibung siehe DRC BZG 3 Homepage
www.drc-bzg-main.de
oder durch SL.
Meldestart 15.04.2024
Meldeschluss 1 31.05.2024
Suchenlokal Hundeplatz des SV Freigericht / Trainingsgelände DRC BZG 3
Meldegeld 1 45,- €
Meldegeld 2 45,- €
MaxAnz max. 9 Hunde
Standardtexte 4
Meldeadresse Nur Onlinemeldung!

Astrid Horn-Reimann
Mobil +49 160 906 906 53
astrid.horn@arlinks.de
Bankverbindung Die Bankverbindung wird mit der Meldebestätigung mitgeteilt.
Zahlung des Meldegeldes nach Zusage des Startplatzes innerhalb 1 Woche nach der Meldebestätigung unter Angabe der Veranstaltungs-Nr., Vor- und Zuname des Besitzers und der vollständige Name des gemeldeten Hundes.
Meldeunterlagen Bitte Prüfungsordnung beachten!
Original Ahnentafel, Impfpass und Leistungsheft müssen ebenso vorgelegt werden wie der Nachweis einer aktuell gültigen Hundehalterhaftpflicht-Versicherung.
Nur Onlineanmeldung!
tierärztl. Vorschriften Jeder teilnehmende Hund hat eine gültige Tollwutimpfung vorzuweisen.
Zeitplan Wird mit der Meldebestätigung vom Sonderleiter bekannt gegeben.
Richter 1 Brigitte Weber
VeranstNr 14161

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden