Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Formwertbeurteilung (FW)
Hinweis Ausgebucht ! - Keine Meldungen mehr möglich !
Start 08.05.2024
Ende 09.05.2024
Plz 63594
Veranstaltungsort Hasselroth - Neuenhaßlau; Hundeplatz des Schäferhundvereins
Landesgruppe Mitte
Bezirksgruppe Bezirksgruppe 3 - Main-Gebiet
Prüfungsleiter Hassi Assenmacher-Feyel
Sonderleiter 1 Andrea Kreß
Voraussetzungen Eindeutig zu identifizierender Hund, Ahnentafel von DRC e.V. oder VDH / FCI

Bemerkungen genaue Anfahrt siehe unter:
www.drc-bzg-main.de - Wegbeschreibung Trainingsplatz -
sowie Information durch den Sonderleiter
Meldestart 10.03.2024
Meldeschluss 1 21.04.2024
Suchenlokal SV Neuenhasslau Trainingsgelände DRC BZG 3 bzw. SV
Meldegeld 1 45,- €
Meldegeld 2 90,- €
MaxAnz max.: 10 Hunde Mittwoch, 15 Hunde Donnerstag
Standardtexte 4
Meldeadresse Andrea Kreß
Tel.: 06051 72792
Mobil: 0171 903 7426
V1@drc-bzg-main.de

nur Online-Anmeldungen !
Bankverbindung wird mit der Meldebestätigung mitgeteilt !
Zahlung des Meldegeldes nach Zusage eines Startplatzes innerhalb 1 Woche nach der Meldebestätigung unter Angabe der Veranstaltungs-Nr. , Vor- und Zuname des Besitzers und der vollständige Name des gemeldeten Hundes.
Meldeunterlagen Nur Online-Meldung !

Berücksichtigung erst nach Eingang des Meldegeldes nach Meldestart.
tierärztl. Vorschriften Tollwutimpfung
Zeitplan Anmeldung ca. 09:00 Uhr,
Richten ab ca. 09:30 Uhr
Richter 1 Hassi Assenmacher-Feyel
VeranstNr 13975

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden