Kategorie |
Nicht-Jagdliche Prüfungen |
Bezeichnung |
Begleithundeprüfung (BHP) |
Hinweis |
Begleithundeprüfung mit Sachkundenachweis |
Start |
30.04.2022 |
Ende |
30.04.2022 |
Plz |
91257 |
Veranstaltungsort |
Pegnitz |
Landesgruppe |
Süd |
Bezirksgruppe |
Bezirksgruppe Oberfranken |
Prüfungsleiter |
Angela Klenk |
Sonderleiter 1 |
Jutta Scheibel |
Voraussetzungen |
Retriever mit FCI Ahnentafel |
Bemerkungen |
Änderungen vorbehalten |
Meldestart |
27.03.2022 |
Meldeschluss 1 |
23.04.2022 |
Suchenlokal |
Hundefreunde Pegnitz eV |
sonst. Bemerkungen |
1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang. 2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen. 3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger. 4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden |
Meldegeld 1 |
35,- € |
Meldegeld 2 |
35,- € |
MaxAnz |
max. 8 Hunde |
Meldeadresse |
Nur Online Meldung Bitte unter Mitteilungen an den Sonderleiter vermerken,ob noch ein Sachkundenachweis erforderlich ist |
Bankverbindung |
Die Bankverbindung teilt Ihnen die Sonderleitung mit.Dies erfolgt erst nach Startplatzzusage. |
Meldeunterlagen |
Für die Richtigkeit der übermittelten Daten ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Am Prüfungstag sind original Ahnentafel/Leistungsheft, Versicherungsnachweis, Impfpass und ggfs. Sachkundenachweis vorzulegen. Bei Absage nach Meldeschluss kann das Meldegeld NICHT erstattet werden - Meldegeld ist Reuegeld! |
tierärztl. Vorschriften |
Aktueller Impfnachweis (Tollwut) ist vorzulegen. |
Richter 1 |
Angela Klenk |
VeranstNr |
12462 |