Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Wesenstest (WT)
Hinweis Wesenstest
Start 13.05.2018
Ende 13.05.2018
Plz 63856
Veranstaltungsort Bessenbach
Landesgruppe Mitte
Bezirksgruppe Bezirksgruppe 3 - Main-Gebiet
Prüfungsleiter Birgit Hilt
Sonderleiter 1 Martina Leidenberger
Voraussetzungen VDH / FCI Ahnentafel, Impfstatus des Hundes muss nachgewiesen werden (Impfpass, mind. Tollwutimpfung Voraussetzung
Bemerkungen genaue Anfahrt sowie weitere Informationen erhalten Sie durch die Sonderleiterin
Meldestart 15.02.2018
Meldeschluss 1 01.05.2018
sonst. Bemerkungen Anmeldung nur per Post an SL. Am Prüfungstag mitzubringen sind: Original-Ahnentafel; Impfpass; Nachweis der aktuell gültigen Hundehalterhaftpflichtversicherung.
Meldegeld 1 35,- €
Meldegeld 2 35,- €
MaxAnz 7 Teams / Tag
Standardtexte 4
Meldeadresse Martina Leidenberger Mühlstraße 19 63860 Rothenbuch Tel.: 06094 / 98 98 577 Handy: 0151 / 412 504 73 eMail: Schriftfuehrer@drc-bzg-main.de
Bankverbindung BZG 3 - Ingrid Grob - BBBank Karlsruhe, BIC GENODE61BBB IBAN DE 60660908000006602142
Meldeunterlagen Anmeldeformular DRC vollst. ausgefüllt an die SL, Kopie der Ahnentafel, Nachweis der Haftpflichtversicherung für den Hund, Nachweis über Zahlung des Meldegeldes. Berücksichtigung der Meldung nur bei Eingang der kompletten Meldeunterlagen nach Meldestart. Überweisung der Meldegebühren auf Konto der BZG III, Anmeldung nur per Post an SL.
tierärztl. Vorschriften gültige Tollwutimpfung
Zeitplan Anmeldung 9:30 Uhr, Beginn Richten 10:00 Uhr
Richter 1 Birgit Hilt
VeranstNr 9551

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden