Kategorie Nicht-Jagdliche Prüfungen
Bezeichnung Begleithundeprüfung (BHP)
Hinweis BHP Teil A+B
Start 18.02.2018
Ende 18.02.2018
Plz 63594
Veranstaltungsort Hasselroth - Neuenhaßlau
Landesgruppe Mitte
Bezirksgruppe Bezirksgruppe 3 - Main-Gebiet
Prüfungsleiter Joachim Beringer
Sonderleiter 1 Martina Leidenberger
Voraussetzungen VDH / FCI Ahnentafel
Bemerkungen Anfahrtsbeschreibung siehe DRC BZG 3 Homepage: www.drc-bzg-main.de und durch SL
Meldestart 01.01.2018
Meldeschluss 1 04.02.2018
Suchenlokal Hundeplatz des SV Freigericht / Trainingsgelände DRC BZG 3
sonst. Bemerkungen Anmeldung nur per Post an SL. Am Prüfungstag sind mitzubringen: Original Ahnentafel und Leistungsheft,Nachweis Haftpflichtversicherung Hund und Impfpass;
Meldegeld 1 A 35,- €, B 25,- €
Meldegeld 2 A 70,- €, B 50,- €
MaxAnz max. 7 Hunde
Standardtexte 4
Meldeadresse Martina Leidenberger Martina Leidenberger Mühlstraße 19 63860 Rothenbuch Tel.: 06094 / 98 98 577 Handy: 0151 / 412 504 73 eMail: Schriftfuehrer@drc-bzg-main.de
Bankverbindung BZG 3 - Ingrid Grob - BBBank Karlsruhe, BIC GENODE61BBB IBAN DE 60660908000006602142
Meldeunterlagen Meldeunterlagen, komplett, nur per Post an SL. (Meldeformular vollst. ausgefüllt, Kopie der Ahnentafel; Kopie Hundehalterhaftpflichtversicherung). Berücksichtigung der Meldung nur bei Eingang kompletter Unterlagen an SL nach Meldestart und Überweisung des Meldegeldes, siehe Bankverbindung BZG 3.
tierärztl. Vorschriften Jeder teilnehmende Hund hat eine gültige Tollwutimpfung vorzuweisen.
Zeitplan Anmeldung 9:00 Uhr, Richten ab 9:30 Uhr
Richter 1 Joachim Beringer
VeranstNr 9536

  1. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang.
  2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung und Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars, dass sie mit der Teilnahme des Kindes an der Veranstaltung einverstanden sind und erklären weiter, dass sie während der gesamten Dauer der Veranstaltung anwesend sind und ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Kind und dem von diesem geführten Hund nachkommen.
  3. Gem. § 8 (4) der DRC-Satzung verzichten sie für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen dem DRC oder dessen Funktionsträger.
  4. Spätestens zu Veranstaltungsbeginn müssen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein wirksamer Tollwutschutz für die Hunde durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen werden. Mit Einsendung der Meldung erkläre sich die Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung und statistischen Auswertung des Prüfungsergebnisses einverstanden